Mehr als 160 Straftaten im Raum Stuttgart: Syrische Großfamilie ausgereist
Von Martin Oversohl, Nico Pointner, Sara Harbrecht
Stuttgart - Nach Dutzenden Anzeigen und mehreren Strafprozessen sind fast alle Mitglieder einer insgesamt 20-köpfigen syrischen Großfamilie aus Stuttgart unter Druck des Landes in ihre Heimat ausgereist.

Vier von ihnen seien bereits im Sommer nach Syrien zurückgekehrt, 13 weitere am Wochenende, sagte Justizministerin Marion Gentges (54, CDU) in Stuttgart.
Die meisten von ihnen sollen an mindestens 160 Straftaten beteiligt gewesen sein, darunter versuchte Totschläge, Körperverletzungen und Diebstahl. Drei weitere sitzen noch in deutschen Gefängnissen, sie sollen später nach Syrien zurückkehren.
"Zum jetzigen Zeitpunkt war die kontrollierte Ausreise die einzige Möglichkeit, den Aufenthalt der Familienmitglieder zu beenden", sagte Gentges. Die Verhandlungen der Bundesregierung mit der neuen syrischen Regierung über Abschiebungen in das unsichere Land erhöhten die Bereitschaft, kontrolliert auszureisen.
Drei Brüder der Großfamilie im Alter von 17, 23 und 27 Jahren sollen im vergangenen Juli bei einem Streit mehrere Touristen - ebenfalls Syrer - angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben.
Der älteste Bruder wurde im Juni 2025 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt.
Seine jüngeren Brüder erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen eine Jugendstrafe von fünf Jahren sowie eine Haftstrafe von vier Jahren.

Familie hatte Schutz wegen unsicherer Lage
Zur Familie sollen neben dem ebenfalls bereits polizeibekannten Vater zwei noch lebende Ehefrauen sowie zahlreiche Geschwister und Halbgeschwister der drei kürzlich verurteilten jungen Männer gehören.
Alle Mitglieder der Familie sind laut Innenministerium syrische Staatsbürger. Sie kamen zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland und waren anerkannte Flüchtlinge oder hatten subsidiären Schutz.
Dieser setzt voraus, dass Menschen nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, obwohl sie weder als Flüchtlinge anerkannt noch asylberechtigt sind.
Titelfoto: Bildmontage: Julian Stratenschulte/dpa, Bernd Weißbrod/dpa