Von Oliver Schmale
Stuttgart - Nach einer Morddrohung gegen CDU-Chef Manuel Hagel (37) leitet die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart kein Ermittlungsverfahren ein.
"Die im Wege der Vorermittlungen gewonnenen Erkenntnisse ergaben keine erfolgversprechenden Ermittlungsansätze", wie ein Sprecher erklärte.
Der mit dieser Entscheidung nun abgeschlossene Prüfvorgang der Generalstaatsanwaltschaft habe sich lediglich auf ein anonymes Schreiben bezogen, das nicht mehr vorliege.
Die Generalstaatsanwaltschaft war den Morddrohungen nachgegangen.
Es wurde von Amts wegen aufgrund der medialen Berichterstattung am 4. März 2026 beim Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ein Prüfvorgang angelegt.
Dies bezeichne einen strafprozessualen Vorgang, in dem ein Sachverhalt näher aufgeklärt werde, um das Vorliegen eines Anfangsverdachts hinsichtlich einer verfolgbaren Straftat zu prüfen, teilte der Sprecher weiter mit. Der Vorgang wurde angelegt, da sich aus der Berichterstattung Hinweise auf ein Offizialdelikt, eine etwaige Bedrohung ergaben, wie die Behörde mitteilte.
Bei einem Offizialdelikt handelt es sich um eine Straftat, die der Staat von sich aus prüfen und verfolgen muss, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft davon erfahren – unabhängig davon, ob das Opfer eine Anzeige erstattet oder nicht.
Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft weitere Schriftstücke
Nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft wurde von Hagel keine förmliche Anzeige erstattet. Die Behörde hatte davon berichtet, bereits "informatorische Befragungen" in der Angelegenheit durchgeführt zu haben. "Demnach sei ein Drohschreiben an der Privatadresse von Herrn Hagel eingegangen, das er in der Folge vernichtet habe."
Unterdessen wurden dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg am Mittwoch "zwei weitere Schriftstücke und verschiedene Screenshots" ohne Bezug zum ersten Fall übergeben. Über den Inhalt wurde zunächst nichts mitgeteilt. Hier ist nun die Staatsanwaltschaft Stuttgart zuständig.