Weniger Papierkram im Ländle: Neue Regeln für Gründer von Gastronomie
Von Oliver Schmale
Stuttgart - Wer in Baden-Württemberg eine Kneipe, ein Café oder ein Restaurant eröffnen will, soll dafür künftig deutlich weniger Formulare ausfüllen müssen.

Das sieht ein Änderungsentwurf des Gaststättengesetzes vor, den die grün-schwarze Landesregierung in dieser Woche auf den Weg bringen will. Das Genehmigungsverfahren soll sich dadurch deutlich vereinfachen.
Nach dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums reicht es in Zukunft aus, das Vorhaben bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Eine formelle Erlaubnis - samt Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie raum- und ortsbezogene Prüfung bei Alkoholausschank - soll dann nicht mehr nötig sein.
Ebenfalls sollen dadurch das schriftliche Antragsverfahren und die bisher geforderten umfangreichen Unterlagen entfallen, hieß es aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (53, CDU).
Änderungen betreffen Tausende Gründer
Der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßte die geplante Reform. DEHOGA-Landeschef Fritz Engelhardt teilte mit: "Der Entwurf für ein neues Gaststättengesetz enthält wichtige Vereinfachungen, für die wir uns als Verband eingesetzt haben". Betriebsübergaben und Gründungen in der Gastronomie würden dadurch erleichtert.
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes gibt es im Jahr durchschnittlich 6200 Gewerbeanzeigen im Gastronomiebereich. Potenziell betreffen die Änderungen also Tausende Gründerinnen und Gründer.
Die geplante Reform geht auf eine Initiative der Landesregierung zum Bürokratieabbau zurück.
Titelfoto: Christophe Gateau/dpa