Gehwegparken: Das droht Autofahrern in Thüringen

Von Annett Gehler und Matthias Arnold

Erfurt/Weimar - Das rechtswidrige Parken auf Bürgersteigen wird in größeren Thüringer Städten unterschiedlich toleriert. Das geht aus einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor.

Während Jena und Gera bei der Umfrage schlechter abschneiden, gehen Erfurt und Weimar mit gutem Beispiel voran. (Symbolbild)
Während Jena und Gera bei der Umfrage schlechter abschneiden, gehen Erfurt und Weimar mit gutem Beispiel voran. (Symbolbild)  © Uli Deck/dpa

Die bundesweit fußverkehrsfeindlichste Regelung unter allen abgefragten Städten habe demnach Jena, teilte der Verein mit.

Die Saalestadt habe angegeben, falsch parkende Fahrzeuge erst ab einer Restgehwegbreite von 50 Zentimetern abzuschleppen. Bei diesem Wert könne nicht mal ein einzelner Fußgänger problemlos passieren, hieß es.

Kritisch bewertet die Umwelthilfe auch die Praxis in Gotha: Dort werde das Abstellen von Fahrzeugen bis zu einer verbleibenden Restbreite von 1,20 bis 1,50 Meter geduldet. Dies ist nach Rechtsauffassung des Vereins klar rechtswidrig. Die Stadt Gera toleriere das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen laut Angabe bis zu einer verbleibenden Restgehwegbreite von zwei Metern.

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Null Toleranz zeigen hingegen Weimar und die Landeshauptstadt Erfurt. Beide Städte gaben an, rechtswidriges Parken auf dem Gehweg nicht zu dulden.

Nur etwa ein Drittel aller befragten Städte in Deutschland gaben an, Gehwegparker grundsätzlich nicht zu dulden. (Symbolbild)
Nur etwa ein Drittel aller befragten Städte in Deutschland gaben an, Gehwegparker grundsätzlich nicht zu dulden. (Symbolbild)  © Uli Deck/dpa

Fußgänger als Leidtragende

Bundesweit haben den Angaben zufolge nur 33 von 105 dazu befragten Städten angegeben, Gehwegparker grundsätzlich nicht zu dulden. Die meisten Städte ignorierten die technische Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, wonach ein Gehweg im Regelfall mindestens 2,50 Meter breit sein müsse, hieß es.

"Zu spüren bekommen das vor allem Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen angewiesen sind." Die DUH fordert eine konsequente und systematische Ahndung von Gehwegparkern. Die Fahrzeuge müssten abgeschleppt werden, um die Behinderung zu beseitigen.

Die Straßenverkehrsordnung lässt sich so deuten, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist.

Es gibt allerdings Ausnahmen – etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Bürgersteig aufgebracht sind.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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