Grausame Tötung als "Akt der Liebe"? Frau verbrennt ihren Großvater bei lebendigem Leibe

Saint-Laurent-de-Mure (Frankreich) - Ist das etwa seine Gnade aus dem Jenseits? Die Staatsanwaltschaft forderte eine 15-jährige Haftstrafe für die 33-Jährige, die ihren Großvater bei lebendigem Leibe anzündete und ihn damit ermordete. Doch die Richter entschieden sich für eine viel mildere Strafe von nur fünf Jahren.

Der alte Mann war die letzten Jahre seines Lebens ans Bett gefesselt und auf fremde Hilfe angewiesen. Um diesem Leid ein Ende zu setzen, bat er seine Enkelin, ihm beim Sterben zu helfen. (Symbolfotos)
Der alte Mann war die letzten Jahre seines Lebens ans Bett gefesselt und auf fremde Hilfe angewiesen. Um diesem Leid ein Ende zu setzen, bat er seine Enkelin, ihm beim Sterben zu helfen. (Symbolfotos)  © Fotomontage: Rachel Boßmeyer/dpa, Marijan Murat/dpa

Die französische Zeitung "Le Progres" berichtet über den krassen Gerichtsprozess, der am Mittwoch in der Nähe von Lyon stattfand.

Doch was war überhaupt passiert: Im August 2020 wurde eine damals 28-jährige Frau festgenommen. Sie wurde beschuldigt, für den Tod ihres Großvaters (†94) verantwortlich zu sein. Zuvor wurde dessen verkohlte Leiche in einem Haus gefunden, welches einer seiner Töchter gehört.

Nach ihrer Festnahme gestand seine Enkelin, für den Tod ihres Opas verantwortlich zu sein. Ihren Angaben zufolge habe sie ihn aber "nicht verbrennen" wollen.

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Vielmehr sei sie davon überzeugt gewesen, dass ihr Opa aufgrund von Sauerstoffmangel friedlich einschlafen würde, wenn sie nur die Ränder des Bettbezugs mit Benzin übergießt. Zuvor habe er ihr ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass er sterben möchte. Deswegen hatte sie den Entschluss gefasst, dieser Bitte aus einem "Akt der Liebe" heraus nachzugehen.

Doch so einfach, wie sie sich es vorgestellt hatte, verlief es dann doch nicht: Das Benzin spritzte auch auf den Körper ihres Großvaters und die Flammen griffen in Windeseile auf den bettlägerigen Mann über.

"Es war ein höllischer Tod, den die Angeklagte für ihren Großvater vorgesehen hat", sagte ein Staatsanwalt daher auch vor Gericht und forderte deswegen eine hohe Freiheitsstrafe für "Mord unter grausamen Bedingungen."

Frau war zum Tatzeitpunkt wegen Trennung nicht schuldfähig

Doch laut einem Psychiater war die junge Frau zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig. So soll ihr damaliger Partner ihr wenige Stunden zuvor gestanden haben, dass er ihr fremdgegangen ist und darum die Scheidung einreichen möchte. Dieser Vorfall hätte bei der Angeklagten einen "tranceähnlichen" Zustand ausgelöst, der zu dieser Tat führte.

Diese Unzurechnungsfähigkeit und der Fakt, dass der 94-Jährige seine Enkelin um Sterbehilfe gebeten hatte, brachte das Gericht zu dem Urteil, die Angeklagte lediglich zu fünf Jahren Gefängnis zu verurteilen, wobei sie eines davon auf Bewährung in Freiheit verbringen kann.

Titelfoto: Fotomontage: Rachel Boßmeyer/dpa, Marijan Murat/dpa

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