Österreichische Regierung reagiert auf Schreckenstat in Graz und verschärft Waffengesetz
Graz (Österreich) - Nach der verheerenden Bluttat an einer Grazer Schule, bei der ein ehemaliger Schüler zehn Menschen und anschließend sich selbst getötet hat, will die österreichische Regierung jetzt Konsequenzen ziehen und das Waffenrecht verschärfen.
Alles in Kürze
- Österreich verschärft Waffengesetz nach Schreckenstat in Graz
- Regierung präsentiert Maßnahmenpaket am Mittwoch
- Altersgrenze für Langwaffen-Erwerb wird angehoben
- Psychologische Tests und Betreuung an Schulen werden ausgeweitet
- Datenaustausch zwischen Behörden soll verbessert werden

Bereits am kommenden Mittwoch soll im Kanzleramt ein entsprechendes Maßnahmenpaket präsentiert und beschlossen werden, wie Bundeskanzler Christian Stocker (65) im Interview mit ORF erklärt.
Zuvor hatten sich Kommunisten und Grüne für eine Verschärfung ausgesprochen. Einzig die rechte FPÖ wehrte sich dagegen. Ob strengere Waffengesetze automatisch zu mehr Sicherheit führen würden, sei laut der Partei nicht klar nachzuweisen, berichtet die "Kronen Zeitung" weiter.
Trotz des Protests reagiert die österreichische Regierung und stellt eine Zahl an Verschärfungen in Aussicht. Darunter die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb von Langwaffen und die Einschränkung des Zugangs für bestimmte Personengruppen.
Zudem werde die Einführung mehrerer verpflichtender psychologischer Tests in Betracht gezogen. Wie das Bundeskanzleramt laut der Nachrichtenagentur APA weiter mitteilte, soll auch die psychologische Betreuung an Schulen "massiv aufgestockt" werden.
Dabei wird die Einführung verpflichtender Gespräche mit Schulabbrechern, ein verstärktes Monitoring und verpflichtende Maßnahmen für gefährdete Jugendliche in Betracht gezogen.

Auch der Datenaustausch zwischen den Behörden müsse dringend verbessert werden.
Denn wie nach der grausamen Tat am Dienstag bekannt wurde, sei der Amokläufer beim psychologischen Test des Bundesheeres durchgefallen. Obwohl er von der Stellungskommission als untauglich eingestuft wurde, erhielt er dennoch die Waffenbesitzkarte.
Titelfoto: Bildmontage: Georg Hochmuth/APA/dpa /Erwin Scheriau/APA/dpa