Nach Massenansturm von Migranten: Minderjährige dürfen nicht zurückgeschickt werden
Von Jan-Uwe Ronneburger
Ceuta (Spanien) - Wegen nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen dürfen minderjährige Migranten nicht zurückgeschickt werden. Nach dem Massenansturm auf Spaniens Nordafrika-Exklave Ceuta ist ihr Schicksal ungewiss.
Die meisten der circa 72.000 Migranten, die nach Ceuta kamen, sind wieder nach Marokko zurückgekehrt. Unmittelbare Abschiebungen (sogenannte Pushbacks) sind bei Minderjährigen aber verboten, da das Kindeswohl obenan steht.
Die Zahlen variieren stark. Anfang der Woche nannte die Verwaltung von Ceuta eine Zahl von 1017 unbegleiteten minderjährigen Migranten, zwei Tage später von rund 1200. Davon seien 750 schon vor dem Massenansturm vom 30. und 31. Juli in die Exklave gekommen.
Auch die Hilfsorganisation Save the Children schätzt ihre Zahl auf gute tausend. Jugendministerin Sira Rego nannte am Freitag bei einem Besuch in Ceuta dann die Zahl von 1342 bereits registrierten Minderjährigen, um die sich gekümmert werde.
Da das reguläre, primäre Aufnahmezentrum der Stadt jedoch für nur 29 Plätze ausgelegt ist, lief das System schon vor dem Massenansturm im totalen Notbetrieb. Kinder und Jugendliche waren auf Notunterkünfte und improvisierte Zivilschutzeinrichtungen verteilt. Inzwischen sind auch Schulen und eine alte Fabrikhalle geöffnet und Wohncontainer bereitgestellt worden.
Die Zeitung El País berichtete, Bürgerwehren würden zum Teil gewaltsam gegen Migranten vorgehen. Besonders prekär ist die Lage nach Angaben von Hilfsorganisationen für die ganz jungen Migranten, die teilweise erst zehn Jahre alt seien. Mädchen seien wegen sexueller Übergriffe gefährdet.
Was sind die nächsten Schritte für die Kinder und Jugendlichen?
Nach der formellen Registrierung und medizinischen Altersprüfung schreibt das Ausländergesetz in Artikel 35 bei einer Überschreitung der Aufnahmekapazität einer Region wie nun in Ceuta einen Transfer der Minderjährigen auf das spanische Festland innerhalb von maximal 15 Tagen vor.
Aufgrund der Überlastung der Bürokratie verzögert sich dieser Prozess in der Realität jedoch leicht um Wochen und Monate. Die Verteilung auf die autonomen Gemeinschaften erfolgt über einen festen Schlüssel, der sich nach Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft richtet.
Seitdem dieser Verteilungsschlüssel im August 2025 eingeführt wurde, kamen vor dem Massenansturm auf Ceuta bereits insgesamt etwa 1750 minderjährige Migranten aus Ceuta, Melilla und von den Kanarischen Inseln auf das spanische Festland und zu den Balearen.
Unbegleitete minderjährige Migranten unterliegen in den autonomen Gemeinschaften nach dem Ausländergesetz der Schulpflicht und erhalten eine reguläre Aufenthaltserlaubnis und ab dem 16. Lebensjahr automatisch auch eine vollwertige Arbeitserlaubnis.
Könnten die Minderjährigen auf andere Länder verteilt werden?
Mit dem Erreichen des 18. Geburtstags endet zwar die staatliche Vormundschaft, doch die Jugendlichen behalten ihre Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als Erwachsene bei.
Die Verlängerung der Papiere ist an relativ niedrige finanzielle Hürden gekoppelt, sodass bereits ein geringes Einkommen aus Ausbildung, Arbeit oder anderen Beihilfen für den legalen Status ausreicht.
Eine Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen aus Ceuta auf andere europäische Länder ist rechtlich zulässig und organisatorisch machbar; sie scheitert in der Praxis jedoch am mangelnden politischen Willen der übrigen EU-Mitgliedstaaten, diese Jugendlichen freiwillig aufzunehmen.
Spanien darf die Minderjährigen auch nicht in andere EU-Länder abschieben, da es gesetzliche Vormundschaft für die Jugendlichen übernommen hat. Zudem existiert auf EU-Ebene kein verpflichtender Verteilungsmechanismus, und andere Mitgliedstaaten würden aufgrund der hohen Betreuungskosten eine freiwillige Übernahme vermutlich verweigern.
Die in Spanien ausgestellten Aufenthaltsdokumente berechtigen die Jugendlichen auch nicht zur legalen Übersiedlung oder zum dauerhaften Aufenthalt in einem anderen EU-Staat. Reisen Jugendliche eigenmächtig weiter und werden in einem anderen EU-Land aufgegriffen, wären die dortigen Behörden aber im Sinne des Kindeswohls verpflichtet, die Minderjährigen in Schutz zu nehmen und ein Vormundschaftsverfahren einzuleiten.
Wie ist die politische Debatte in Spanien und Marokko?
PP und Vox geben der linken Zentralregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez die Schuld an dem Massenansturm auf Ceuta.
Die Regionalpräsidentin von Madrid, Isabel Díaz Ayuso (PP), machte sich dafür stark, die Jugendlichen direkt in ihre Heimatländer zurückzuführen. Rechtspopulistische Parteien nicht nur in Spanien nutzen die Bilder aus Ceuta, um die Angst vor einer "Invasion" durch Ausländer zu schüren.
Die Minderjährigen selbst haben Medienberichten zufolge ganz unterschiedliche Wünsche. Einige möchten zu ihren Eltern zurück, andere hoffen auf eine bessere Zukunft in Spanien, um von dort später Geld an die Familie in Marokko schicken zu können.
Rabat hat offiziell die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Madrid bei der Rückführung minderjähriger Flüchtlinge angekündigt. Spanischen Medienberichten zufolge haben die marokkanischen Behörden aber in der Vergangenheit oft Identitätsanfragen spanischer Stellen unbeantwortet gelassen, womit eine Abschiebung nach spanischem Recht unmöglich wurde.
In spanischen Medien wird spekuliert, Rabat habe den Massenansturm auf Ceuta wohl zugelassen, um Spanien und Europa zu demonstrieren, welchen Hebel das Land als Türsteher in Hinblick auf Migration an der spanischen Südgrenze in der Hand hat. Zudem betrachtet Marokko Ceuta und Madrids zweite Nordafrika-Exklave Melilla als "besetzte" Gebiete.
Medien verweisen auch auf den hohen inneren Druck in Marokko aufgrund fehlender Chancen gerade für junge Leute. Migration sei da aus Sicht Rabats ein willkommenes Ventil.
Titelfoto: Antonio Sempere/AP/dpa

