Drei Haselnüsse für die Richter: Sohn der Märchen-Prinzessin klagt gegen Freistaat

Prag/Moritzburg - Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Kinoerfolg der Märchenverfilmung "Drei Haselnüsse für Aschenbrödel" tobt ein erbitterter Streit um die gleichnamige Ausstellung auf Schloss Moritzburg. Der Sohn der 2021 verstorbenen Hauptdarstellerin Libuse Safrankova (†68) sieht deren Persönlichkeitsrechte verletzt und klagt vor tschechischen Gerichten.

Klagt gegen die Staatliche Schlösserverwaltung Sachsen: Josef Abrham jr. (48), Sohn der Märchenprinzessin Libuse.  © picture alliance/dpa/CTK

Fotografien und Gegenstände aus dem Privat- und Berufsleben seiner verstorbenen Mutter seien ohne Zustimmung ausgestellt worden, moniert Josef Abrham jr. (48) laut Klageschrift.

Wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte will er der Staatlichen Schlösserverwaltung Sachsen verbieten, Bilder und Requisiten aus dem Leben seiner Mutter weiter auszustellen.

Im Ostblock war "Prinzessin" Libuse ein Film- und Fernsehstar. Noch heute ist der Kultfilm fester Bestandteil des Weihnachtsprogramms im deutschen TV. Einer der Drehorte war das Barockschloss Moritzburg nordwestlich von Dresden.

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Zentral ist im Rechtsstreit die Frage, ob tschechische Richter überhaupt in dieser Sache entscheiden können. Das Oberste Gericht mit Sitz in Brünn (Brno) urteilte bereits, dass deutsche Gerichte zuständig seien - und verwies den Fall zurück an ein Prager Bezirksgericht.

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Exponate stehen im Festsaal von Schloss Moritzburg in der traditionellen Winterausstellung "Drei Haselnüsse für Aschenbrödel" zum gleichnamigen Kultfilm.  © Robert Michael/dpa
Die berühmte Schuhszene: Libuse Safrankova (†68) sitzt als Aschenputtel hoch zu Pferde, während der von Pavel Trávníček (75) gespielte Prinz den Schuh-Test macht.  © Degeto/WDR/dpa
Dr. Christian Striefler, Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH, muss um künftige Aschenbrödel-Ausstellungen fürchten.  © Marko Förster

Daraufhin zog der Sohn der Märchen-Prinzessin vor das tschechische Verfassungsgericht. Dieses entschied nun, dass es noch nicht für den Fall zuständig sei. Zuerst müssten alle vorherigen Instanzen ausgeschöpft werden.

Eine endgültige Entscheidung steht somit noch aus.

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