Block-Prozess: Ermittlerin wertete Aussage von Frau Block als "Teil-Geständnis"

Hamburg - Am 45. Prozesstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (52) wurde die Befragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) fortgesetzt. TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Live-Ticker.

Christina Block (52) mit ihrem Anwalt Ingo Bott (43) am 45. Verhandlungstag.  © Marcus Brandt/dpa

Im Gerichtssaal wurde die Zeugin von mehreren Verteidigern scharf angegangen. Besonders Block-Anwalt Ingo Bott wiederholte seine Kritik, die Ermittlungen der Polizei Hamburg seien "auf einem Auge blind" geführt worden.

Bereits nach wenigen Fragen werde aus seiner Sicht deshalb entsprechend deutlich, dass die Vorprägung durch den Vater der Kinder, Stephan Hensel, "mit Händen greifbar" sei.

Direkt an die Zeugin gewandt sagt er zudem, sie könne möglicherweise "auch gar nichts dafür, dass Herr Hensel Sie um den Finger gewickelt hat".

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Im weiteren Verlauf griff Bott auch die Äußerung "Er macht eine Entführung und ich mache Rückführung" auf, die Frau Block am 3. Januar 2024 gegenüber der Zeugin gemacht haben soll, nachdem diese sie über die Ermittlungen gegen sie wegen Entziehung Minderjähriger belehrt habe.

Bott wollte wissen, ob sich die Zeugin mit der Bedeutung des Satzes auseinandergesetzt habe.

"Erst einmal ist es nur ein Begriff. Es heißt, Kinder von einem Ort zu einem anderen zu bringen", so die Zeugin. "Warum haben Sie den Satz dann in der Akte unterstrichen?", hakte Bott nach. Merle B. erklärte daraufhin, sie habe ihn so verstanden, dass Frau Block dafür verantwortlich sei, dass die Kinder wieder hier in Hamburg seien.

Auf weitere Nachfragen Botts reagierte die Zeugin mit dem Hinweis, es habe sich um ihre Interpretation gehandelt, Frau Block habe damit aus ihrer Sicht ein "Teil-Geständnis" abgelegt.

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16 Uhr: 45. Verhandlungstag ist zu Ende

Der Prozess wird am 27. April, um 9.30 Uhr, fortgesetzt.

Die Zeugenbefragung der Ermittlerin ist noch nicht abgeschlossen. Wann sie fortgesetzt wird, ist derzeit unklar.

Dr. Voß forderte die Kammer und die Staatsanwaltschaft eindringlich auf, bei der Dienststelle der Zeugin eine Erweiterung der Aussagegenehmigung zu veranlassen. Diese solle dringend auch auf weitere, für das hiesige Hauptverfahren wichtige, Verfahren ausgeweitet werden, damit bei den kommenden Terminen alle relevanten Fragen gestellt werden können.

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15.30 Uhr: Hatte Gerhard Delling Täterwissen?

Das Fragerecht liegt nun bei David Rieks, dem Anwalt von Gerhard Delling (66). Im Mittelpunkt stehen erneut die Auswertung der IT-Asservate sowie der von der Zeugin verfasste Schlussbericht, in dem sein Mandant nach eigenen Angaben "nur in vier Passagen" vorkomme.

Zudem habe sie es als verdächtig gewertet, dass Herr Delling bereits am 1. Januar 2024 gewusst haben soll, dass Stephan Hensel niedergeschlagen worden war und davon sprach, dass dieser keine Verletzungen erlitten habe.

Dieses Wissen sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich bekannt gewesen, weshalb die Ermittler davon ausgegangen seien, dass er diese Information nur von den Tätern selbst haben könne.

Rieks fragt daraufhin, ob es nicht genau umgekehrt sei: Herr Hensel habe tatsächlich Verletzungen erlitten, sodass die Aussage seines Mandanten in diesem Punkt schlicht falsch gewesen sei.

Während der Ausführungen der Zeugin schüttelt Delling wiederholt den Kopf und verzieht das Gesicht.

14.55 Uhr: Dr. Voß geht die Zeugin scharf an

Dr. Voß geht die Zeugin scharf an und konfrontiert sie mit zwei aus seiner Sicht widersprüchlichen Vermerke, die nur sechs Tage auseinanderliegen. Dabei geht es ihm um die Frage, aus welchem "ursprünglichen Impuls" heraus nach der Erkenntnis der Zeugin zunächst die IT-Sicherheitsfirma "Cyber Cupula" beauftragt worden sei.

In einem Vermerk ist von einer "angeblichen Sicherheitsprüfung" die Rede, in einem anderen davon, dass es sich um "keine Sicherheitsprüfung" gehandelt habe. Für die Zeugin handelt es sich jedoch um denselben Inhalt: "Das ist das, was 'Cyber Cupula' uns gesagt hat. Wir sind von der Beauftragung einer Rückführung ausgegangen."

Weiter fragt Dr. Voß, wer aus Sicht der Zeugin die Rückführung in Auftrag gegeben habe, und konfrontiert sie mit ihrem Schlussbericht. Darin habe sie unter anderem Christina Block sowie Eugen Block als Auftraggeber genannt. Später sei dann aber sein Mandant beschuldigt worden, die IT-Firma des Zeugen David B. beauftragt zu haben.

Der angeklagte Familienanwalt der Block-Familie, Dr. Andreas C., mit seinem Anwalt Dr. Marko Voß (r.).  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

14.45 Uhr: Es geht weiter

Nach der Pause gibt Ingo Bott das Fragerecht an Dr. Voß, den Verteidiger des angeklagten Familienanwalts, weiter. Der Block-Anwalt wolle dann zu einem späteren Zeitpunkt Fragen zu dem Schussbericht der Zeugin stellen.

14.30 Uhr: Wieder Pause

Ingo Bott bittet um eine kurze Unterbrechung. Es folgt eine zehnminütige Pause.

14.20 Uhr: Dr. Böttner: "Ich habe Bauchschmerzen"

Wieder kommt Unruhe im Gerichtssaal auf, nachdem Bott die Zeugin gefragt hat, wie bestimmte Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sein könnten. In der Folge fühlt sich die Staatsanwältin Paul veranlasst, der Zeugin zu helfen und mögliche Wege aufzuzeigen, wie die Informationen nach außen gelangt sein könnten.

"Ich habe Bauchschmerzen damit, wie wir die Verhandlung gerade führen", wirft Dr. Sasha Böttner daraufhin ein. Solche Einwürfe der Staatsanwaltschaft, aber auch Botts Fragen in Richtung möglicher Medienpräsenz, würden das Verfahren nur unnötig in die Länge ziehen.

14.10 Uhr: Zeugin spricht von einem "Teil-Geständnis"

Nun fragt Bott nach dem Satz "Er macht eine Entführung und ich mache Rückführung", der bereits gestern von der Zeugin geschildert worden war und den Frau Block am 3. Januar 2024 ihr gegenüber geäußert haben soll, nachdem die Ermittlerin sie darüber belehrt hatte, dass gegen sie wegen Entziehung Minderjähriger ermittelt werde.

Bott möchte wissen, ob sich die Zeugin mit der Bedeutung dieses Satzes auseinandergesetzt habe. "Erst einmal ist es nur ein Begriff. Es heißt, Kinder von einem Ort zu einem anderen zu bringen", so die Zeugin.

"Warum haben Sie den Satz dann in der Akte unterstrichen?", hakt Bott nach. "Ich habe das so interpretiert, dass sie dafür verantwortlich ist, dass die Kinder wieder hier [Hamburg] sind."

"Warum?", fragt Bott laut. Kurzzeitig wird es unruhig im Saal. Die Zeugin entgegnet, es habe sich um ihre Interpretation gehandelt und nach derer habe Frau Block in dem Moment ein "Teil-Geständnis" abgelegt.

Auch die Staatsanwältin Paul betont, dass sie diesen Satz als ein solches gewertet habe.

13.37 Uhr: Was meinte die Zeugin mit "endlich"?

Bott konfrontiert die Zeugin mit einer Aussage vom Vortag, wonach sie gesagt haben soll, die Kinder seien "endlich wieder beim Vater".

Auf Nachfrage von Bott, was sie mit dem Wort "endlich" gemeint habe, erklärt die Zeugin, sie habe bei der Übergabe der Kinder an den Vater nicht den Eindruck gehabt, dass diese dagegen gewesen seien. Im Gegenteil: "Ich hatte nicht den Hauch eines Zweifels, dass sie das in diesem Moment wollten."

13.26 Uhr: Es geht weiter

Ingo Bott zieht nach der Pause seinen Antrag auf Protokollierung zurück und befragt die Zeugin weiter, warum die Polizistin Theo in der Zeit, in der sie Klara am 5. Januar 2024 vernommen habe, nicht an einem anderen Ort als bei seinem Vater untergebracht habe – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vorwurf der Manipulation im Raum gestanden habe.

"Ich wusste einfach nicht, wo ich den zehnjährigen Jungen sonst hätte unterbringen sollen. Das Jugendamt war am Freitagabend nicht mehr erreichbar. Ich habe keine privaten Telefonnummern der Mitarbeiter", so die Zeugin.

Auf die Frage, ob sie Theo während seiner Vernehmung gefragt habe, ob er mit seinem Vater über die Tat gesprochen habe, antwortet die Beamtin: Nein, das habe sie nicht getan. Der Junge sei sichtlich verstört gewesen: "Ich hatte das Gefühl, dass Theo nicht in der Lage war, eine sinnvolle Aussage zu machen."

12.02 Uhr: Mittagspause

Es folgt die obligatorische Mittagspause bis 13.20 Uhr. In dieser Zeit könne Ingo Bott laut Richterin entscheiden, ob er einen gerichtlichen Beschluss über die Ablehnung der Protokollierung beantragen will oder nicht.

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