Block-Prozess: Mutmaßlicher Entführer hat "Sorge um sein leibliches Wohl"

Hamburg - Am 47. Verhandlungstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (52) wurde die Befragung eines mutmaßlichen Entführers fortgesetzt. Der 35-jährige Said B. hat nach eigenen Angaben eines der Fluchtautos am 31. Dezember 2023 gefahren. TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Liveticker.

Christina Block (52) wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden Kinder in Auftrag gegeben zu haben.  © Christian Charisius/dpa-Pool/dpa

Am zweiten Tag der Zeugenbefragung von Said B. kam es erneut zu mehreren Diskussionen zwischen den Verfahrensbeteiligten.

Inhaltlich brachte die Befragung wenig Neues; der Zeuge konnte sich auf Nachfrage teils nicht mehr an frühere Aussagen erinnern.

Die Anwältin des Zeugen kritisierte insbesondere die Befragung durch Ingo Bott und bemängelte dessen Reihenfolge der Fragen: "Offensichtlich brauchen Sie da Hilfe", stichelte diese.

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Ein zentraler Streitpunkt war die Frage nach dem Arbeitgeber des Zeugen, der angeben hatte, als Bauingenieur in Israel zu arbeiten.

Die Anwältin beanstandete die Frage zunächst mit Verweis auf fehlende Relevanz sowie später auf die erneute Nachfrage von Anwältin Gül Pinar auf mögliche Nachteile für ihren Mandanten. Sie erklärte, dieser wolle nicht, dass sein Arbeitgeber öffentlich werde, und habe als Anhänger der arabischen Minderheit in Israel auch "Sorge um sein leibliches Wohl".

Die Kammer ließ die Frage dennoch zu, da sie für das Verständnis der Rekrutierung des Zeugen für die Entführung in der Silvesternacht 23/24 relevant sei. Der Zeuge nannte daraufhin ein Bauunternehmen, für das er im Bereich von etwa 150 Wohnungen tätig ist.

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15.50 Uhr: 47. Verhandlungstag endet mit Schal-Frage

Kurz vor Schluss geht es noch um den Schal, den der Zeuge auf Nachfrage der beisitzenden Richterin mitgebracht hat. Diese fragt, ob er zusätzlich zu dem schwarzen Schlauchschal auch eine Kapuze getragen habe. Der Zeuge bejaht dies.

Damit ist die Zeugenbefragung beendet, ebenso der 47. Verhandlungstag. Die Hauptverhandlung wird am 4. Mai um 9.30 Uhr fortgesetzt.

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15.46 Uhr: Nach einer Stunde geht es weiter, das Handy des Zeugen wird nicht beschlagnahmt

Nach rund einer Stunde Pause verkündet die Kammer ihre Entscheidung: Der Antrag der Verteidigerin Gül Pinar, das Handy des Zeugen sicherzustellen und auszuwerten, wird abgelehnt.

Zur Begründung führt die Vorsitzende Richterin aus, es handele sich um einen Beweisermittlungsantrag, zu dessen weiterer Aufklärung sich die Kammer "nicht gedrängt" sehe. Der Zeuge habe das betreffende Handy erst nach dem Geschehen angeschafft und angegeben, die betreffende Signal-Gruppe bereits gelöscht zu haben. Entsprechende Daten – etwa zu Kommunikation oder Bewegungen – seien daher nicht zu erwarten.

Zudem habe auch eine solche Auswertung des beschlagnahmten Telefons des Mitangeklagten Tal S. keine entsprechenden Hinweise ergeben.

15.17 Uhr: Und nochmal 30 Minuten!

Wie die Kammer mitteilt, benötigt sie weitere 30 Minuten, um über den Antrag von Gül Pinar zu entscheiden.

14.45 Uhr: 30 Minuten Pause!

Die Kammer zieht sich zur Beratung über den Antrag zurück und kündigt eine "mindestens 30-minütige Pause" an.

14.37 Uhr: Anwältin fordert, das Handy des Zeugen zu beschlagnahmen

Zum Abschluss ihrer Befragung stellt Gül Pinar einen weiteren Antrag: Sie fordert, das Handy des Zeugen zu beschlagnahmen und auszuwerten. Zuvor hatte der Zeuge auf ihre Frage, ob sein Handy jemals sichergestellt worden sei, dies verneint und zugleich bestätigt, dass er zwar ein neues Gerät habe, aber weiterhin dieselbe Nummer nutze.

Hintergrund ist die vom Zeugen erwähnte Signal-Gruppe, über die die Hauptkommunikation innerhalb des mutmaßlichen Entführerteams erfolgt sein soll. Auch wenn der Zeuge angab, die Gruppe sowie die gesamte App gelöscht zu haben, könnten die Chats laut Pinar rekonstruiert werden.

Daraus ließe sich möglicherweise ableiten, dass "andere Personen" die Tat geplant hätten und nicht etwa ihr Mandant, dem unter anderem vorgeworfen wird, den Tatort in Dänemark "ausgekundschaftet" zu haben.

Sie fordert eine "zeitnahe" Sicherung des Handys, da die Gefahr bestehe, dass bei einer Rückkehr des Zeugen nach Israel mögliche Beweise verloren gehen könnten. Zumal der Zeuge nun von der Bedeutung des Handys für die Verteidigung wisse.

14.32 Uhr: Sieben Minuten bis zur deutschen Grenze

Zurück bei den Treffen im "Grand Elysée"-Hotel, bei denen laut Zeuge hauptsächlich Drohnenfotos gezeigt worden sein sollen.

"Was wurde zu den Fotos erklärt?", fragt Pinar. Der Zeuge gibt an, es sei erläutert worden, wie die Nachbarschaft aussehe, wo sich das Haus des Vaters, Stephan Hensel, befinde und welche Wege am besten zur Grenze führten.

Demnach habe man vom Haus des Vaters etwa sieben Minuten bis zur deutschen Grenze benötigt.

Stephan Hensel (51), Ex-Mann und Vater der Kinder von Christina Block, mit seinem Anwalt Philip von der Meden (42), beide sind am heutigen Dienstag nicht anwesend.  © Marcus Brandt/dpa

14.21 Uhr: Screenshots werden gezeigt

Nach der Pause zeigt die Anwältin des Zeugen allen Beteiligten Screenshots auf dem Handy ihres israelischen Kollegen, auf denen Said B. die "Saudis" mit Namen identifiziert haben will.

Der Kammer seien die Fotos bzw. mindestens ein Name bereits bekannt, so die Richterin.

14.09 Uhr: Zeuge amüsiert: "Die 'Saudis' sind Israelis"

Pinar fragt erneut nach der Rolle der "zwei Saudis", die am gestrigen Prozesstag mehrfach vom Zeugen erwähnt worden waren. Die beiden sollen bereits seit Langem für David B. gearbeitet haben und vor allem für alle IT-bezogenen Aufgaben zuständig gewesen sein.

Sie sollen den mutmaßlichen Entführern auch die Prepaid-Handys zur Verfügung gestellt haben. Kontakt hätten sie jedoch ausschließlich mit B. gehabt, nicht mit dem übrigen Team.

"Sprechen sie dasselbe Arabisch? Also hätte man sich verstehen können", will Pinar dennoch wissen. Daraufhin der Zeuge amüsiert: "Die 'Saudis' sind Israelis, das war nur ein Spitzname. Ich weiß nicht, warum die so genannt wurden."

Es folgt eine zehnminütige Pause.

13.52 Uhr: Kammer lässt Frage zu

Die Kammer lässt die Frage wie erwartet zu, ist sich jedoch der "Schwierigkeiten" für den Zeugen bewusst. Die Frage sei unter anderem vor dem Hintergrund zulässig, um die Gründe der Rekrutierung des Zeugen für die "Operation" zu verstehen. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit seien nicht erfüllt.

Der Zeuge beantwortet die Frage daraufhin und nennt den Namen eines Bauunternehmens, für das er für etwa 150 Wohnungen zuständig sei.

13.28 Uhr: Zeuge hat "Sorge um sein leibliches Wohl"

Pinar fragt erneut, warum der Zeuge seinen Arbeitgeber nicht nennen möchte. Zuvor hatte bereits Ingo Bott diese Frage gestellt. Die Anwältin des Zeugen beanstandet die Frage und verweist darauf, dass diese im Rahmen der Hauptverhandlung nichts zur Sache tue.

Im Verlauf der weiteren Diskussion führt sie aus, dass ihr Mandant sich in "Lohn und Brot" befinde und der arabischen Minderheit in Israel angehöre. Er möchte "schlicht" nicht, dass sein Arbeitgeber an die Presse gelangt. Es bestehe nicht nur die Gefahr, dass er seine Arbeit verliere, sondern B. habe "auch Sorge um sein leibliches Wohl"; zudem wolle er seine Familie schützen.

Dr. Sascha Böttner schlägt daraufhin vor, für diese Frage die Öffentlichkeit auszuschließen. Da die Anwältin des Zeugen jedoch auf einem richterlichen Beschluss besteht, zieht sich die Kammer zur Beratung zurück.

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