Von Bastian Küsel-Kanbach, Bernhard Sprengel
Hamburg - Im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) stand am Freitag der 68. Verhandlungstag an. Nach vier Verhandlungstagen mit der Vorstellung eines psychiatrischen Gutachtens zu den Block-Kindern ließ das Hamburger Landgericht die Öffentlichkeit wieder zu.
Die Sachverständige Mareike Schüler-Springorum hatte in Abwesenheit von Zuschauern und Medien die Folgen der Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 beschrieben.
Nach ihrer Einschätzung waren der damals zehnjährige Junge und das 13-jährige Mädchen einer massiven Traumatisierung ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin nach Abschluss der Gutachtenerstattung mitteilte.
Der Verteidiger der Hauptangeklagten Christina Block (53) stellte wegen dieser Mitteilung einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt.
Sollte die Richterin von der Pressemitteilung gewusst oder sie veranlasst haben, habe sie gegen das Gebot der Zurückhaltung verstoßen, erklärte Anwalt Ingo Bott (43).
Block-Prozess: Verteidigung stellt weitere Beweisanträge
Über den Antrag müssen nun Richter entscheiden, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind.
Die Staatsanwältin wies in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag darauf hin, dass das Gericht ausdrücklich zugelassen habe, dass Gerichtssprecher die nicht öffentlichen Erörterungen des psychiatrischen Gutachtens verfolgen.
Die Gerichtssprecherin habe in ihrer Mitteilung keine Einzelheiten genannt, die die Rechte der Kinder verletzt hätten.
Abgesehen davon stellten die Verteidiger am Freitag elf weitere Beweisanträge. Blocks zweite Verteidigerin Paula Wlodarek beantragte unter anderem, Schreiben der ehemaligen Schule des entführten Sohnes zu verlesen.
Daraus gehe hervor, dass das Kind in der Schule gut integriert gewesen sei und es keine Anzeichen für Misshandlungen durch die Mutter gegeben habe. Vater Stephan Hensel hatte einen entsprechenden Vorwurf gegen seine Ex-Frau erhoben.
Erstmeldung um 8 Uhr, zuletzt aktualisiert um 16.04 Uhr.