Block-Prozess: Im Navi des Fluchtautos stand die Adresse des "Grand Elysée" Hotels

Hamburg - Am 38. Verhandlungstag im Kindesentführungsprozess gegen Christina Block (52) sollen am heutigen Donnerstag zwei Kriminalbeamtinnen aussagen. TAG24 ist vor Ort und berichtet in einem Liveblog.

Christina Block (52) wird vorgeworfen, die Entführung ihrer zwei jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Hier mit ihrem Anwalt Ingo Bott (42) am 38. Verhandlungstag.
Christina Block (52) wird vorgeworfen, die Entführung ihrer zwei jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Hier mit ihrem Anwalt Ingo Bott (42) am 38. Verhandlungstag.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Update, 11.11 Uhr: "Mein Mandant ist freizusprechen"

Auch Rechtsanwältin Gül Pinar verweist auf ihren Antrag zur Abtrennung des Verfahrens ihres Mandanten, des angeklagten Sicherheitsunternehmers, vom Hauptverfahren, über den die Kammer bisher noch nicht entschieden hat.

Als eine weitere Grundlage nennt sie die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft von Mai 2025, in der ihr Mandant sowie das Unternehmen nicht einmal erwähnt werden würde. Zudem habe die bisherige Beweisaufnahme die in der Anklageschrift gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt. Ihrer Ansicht nach sei er "freizusprechen" und das Verfahren daher abzutrennen.

Die Staatsanwältin erklärte hingegen, sie sehe zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, das Verfahren abzutrennen.

Es folgt eine fünfminütige Pause.

Update, 10.55 Uhr: Anwalt von Block-Cousine spricht von "unglaublichem Fehler"

Nach der Pause erhält der Anwalt der Cousine von Christina Block, Uta B., das Wort. Er beantragt, dass die Kammer erneut über einen bereits am 13. Januar 2026 gestellten Antrag entscheidet.

Der Verteidiger fordert für seine Mandantin, im Sinne eines fairen und transparenten Verfahrens umfassend darüber informiert zu werden, welche konkreten Vorwürfe die Staatsanwaltschaft in allen Einzelheiten gegen sie erhebt. Bis zum heutigen Tag sei dies nach seiner Darstellung nicht geschehen.

Die Kammer hatte den Antrag bereits zurückgewiesen. Dies sei jedoch mit "pauschalen Ausführungen" geschehen, "ohne den Gesichtspunkt der gerichtlichen Fürsorgepflicht überhaupt aufzugreifen", so Rechtsanwalt Daum. Zudem habe das Gericht dabei zunächst einen falschen Anklagevorwurf genannt und sich später dafür entschuldigt.

Für seine Mandantin sei die Situation damit keineswegs geklärt – im Gegenteil. "Durch diesen unglaublichen Fehler" sei es erst recht erforderlich, den Antrag ernsthaft zu prüfen und erneut darüber zu entscheiden, argumentiert Daum.

Uta B. wird vorgeworfen, Christina Block sowie deren Tochter Greta und die Kinder Klara und Theo nach der Entführung mit ihrem Auto an einem zuvor von ihrer Cousine vermittelten Treffpunkt kurz vor Hamburg abgeholt und zu Blocks Wohnhaus gebracht zu haben.

Nach Darstellung der Verteidigung sei dieses Vorgehen jedoch unproblematisch gewesen: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe bis zum 5. Januar 2024 allein bei der Mutter gelegen. Zudem seien die Kinder freiwillig in das Fahrzeug von Uta B. eingestiegen.

Uta B. mit ihrem Rechtsanwalt Reinhard Daum.
Uta B. mit ihrem Rechtsanwalt Reinhard Daum.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Update, 10.40 Uhr: "Das wären doch die weltschlechtesten Tatplaner"

Die Zeugenbefragung der Kriminalbeamtin Lisa S. ist beendet. In seiner anschließenden Stellungnahme argumentiert Bott, dass gerade die "unaufgeregten“"Aussagen der Polizistin zeigten, dass die Vorwürfe gegen seine Mandantin nicht schlüssig seien. Anders als einige der zuvor gehörten israelischen Zeugen verfolge die Beamtin "keine eigenen Interessen", sagte Bott.

Wäre tatsächlich ein durchdachter Entführungsplan vorhanden gewesen, hätte sich seine Mandantin nach Ansicht der Verteidigung nicht an Orten aufgehalten, an denen sie leicht hätte angetroffen werden können. "Sie war morgens noch im Grand Elysée und hat sogar ausgeschlafen", betonte Bott. "Es gab keinen Plan, keinen Vorsatz. Das ist alles Quatsch – und inzwischen greifbarer Quatsch. Das wären doch die weltschlechtesten Tatplaner."

Zugleich übte er erneut Kritik am Vorgehen der Polizei. Schon in der Nacht bei der Übergabe des Falls sei bekannt gewesen, dass "irgendetwas mit den Kindern" passiert sei und aus Dänemark ein entsprechender Tatverdacht im Raum stehe. Dennoch habe sich die Polizei aus seiner Sicht erst viele Stunden später intensiver mit der Rolle der Mutter der Kinder befasst.

Auch die Aussage des Zeugen David B., wonach Christina Block mithilfe eines Codes über die erfolgreiche Entführung informiert worden sein soll, weist der Verteidiger erneut zurück. "Es gab keinen Code", sagte Bott. Seine Mandantin habe das Hotel lediglich schnell verlassen, nachdem sie einen Anruf erhalten habe, in dem es geheißen habe: "Wir haben deine Kinder – komm nach Stuttgart." Die Darstellungen Bs. bezeichnete Bott als "Geschwurbel".

Es folgt eine zehnminütige Pause.

Update, 10.05 Uhr: "Die dänischen Behörden sind mir egal"

Die Richterin hat keine weiteren Fragen. Der Anwalt von Christina Block, Ingo Bott (42), geht die Zeugin anschließend recht scharf an. Er will wiederholt wissen, warum die Polizei nicht früher versucht habe, den persönlichen Kontakt zu seiner Mandantin zu suchen – gerade angesichts der zwischenzeitlich angenommenen Gefährdungslage für Frau Block.

Man habe auf weitere Aufträge der dänischen Polizei gewartet, erklärt die Zeugin. Darauf entgegnet Bott: "Die dänischen Behörden sind mir egal. Sie sind die deutsche Polizei – warum sind Sie nicht noch einmal hingefahren?"

Die Zeugin erklärt, sie habe lediglich nach den Anweisungen ihres Vorgesetzten gehandelt, und verweist auf die Schwierigkeiten, die Ermittlungen über zwei Länder hinweg mit sich bringen würden.

Update, 10 Uhr: Es bestand der Verdacht der "Anstiftung zur Freiheitsberaubung der Kinder"

Dennoch habe sie am Ende ihrer Schicht – auch aufgrund des von Rechtsanwalt Philip von der Meden, dem Anwalt von Herrn Hensel, geäußerten Tatverdachts – einen entsprechenden Vermerk gefertigt.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft habe sie in der Akte festgehalten, dass gegen die Unternehmerin der Verdacht "der Anstiftung zur Freiheitsberaubung der Kinder" bestehe.

Update, 9.50 Uhr: Im Navi des Fluchtautos stand die Adresse des Hotel "Grand Elysée"

Ein weiterer Auftrag der dänischen Polizei sei gewesen, zu kontrollieren, ob sich die Mietwagen, mit denen die Kinder mutmaßlich entführt worden seien, "bei der Wohnanschrift der Mutter" befänden. Die Kennzeichen seien relativ schnell bekannt gewesen, so die Zeugin.

Eines der Tatfahrzeuge sei zwischenzeitlich wieder am Flughafen abgegeben worden. Im Navigationssystem habe sich als letztes Ziel die Adresse des Hotels Grand Elysée in Hamburg befunden.

Zu diesem Zeitpunkt habe aber noch kein Tatverdacht gegen Frau Block bestanden, erklärte die Zeugin.

Update, 9.43 Uhr: Die Zeugin versuchte, das Handy von Frau Block zu orten

Im Verlauf der Ermittlungen sei die Hamburger Polizei gegen 12 Uhr mittags am 1. Januar 2024 von der dänischen Polizei um Mithilfe gebeten worden, Christina Block über die Entführung zu informieren. Aufgrund einer zunächst nicht auszuschließenden "Gefährdungslage" habe man versucht, Christina Block persönlich anzutreffen.

Zunächst habe man versucht, sie aufzusuchen, doch sie sei weder zu Hause noch im Hotel "Grand Elysée" noch bei ihrem Vater, Eugen Block (85), angetroffen worden. Zwischenzeitlich habe man sogar versucht, das Handy der Unternehmerin zu orten. Demnach habe es so ausgesehen, als befinde sich das Gerät in ihrem Haus in Hamburg.

Ihr Partner Gerhard Delling (66) habe den Beamten schließlich angeboten, Zugang zu dem Haus zu verschaffen, da er einen Schlüssel habe. Zwischenzeitlich habe Delling der Polizei dann auch mitgeteilt, dass sich Frau Block telefonisch bei ihm gemeldet habe und "es gehe ihr gut".

Update, 9.35 Uhr: Prozess beginnt

Der Prozess startet direkt mit der Zeugenvernehmung der ersten Kriminalbeamtinnen Lisa S. (33), diese hatte den Einsatz rund um die Entführung der Block-Kinder am 1. Januar 2024 von einer Kollegin übernommen.

Dass es sich um eine Entführung gehandelt habe, sei zu dem Zeitpunkt schon klar gewesen.

Christina Block (52) zusammen mit ihrem Lebensgefährten Gerhard Delling (66) auf dem Weg zu Saal 237 im Hamburger Landgericht.
Christina Block (52) zusammen mit ihrem Lebensgefährten Gerhard Delling (66) auf dem Weg zu Saal 237 im Hamburger Landgericht.  © Marcus Brandt/dpa

Update, 9.14 Uhr: Weniger Andrang

Rund 15 Minute vor Beginn des 38. Verhandlungstag ist es vor und im Saal 237 noch recht ruhig. Der Andrang von Zuschauenden und Medienvertretern ist – wie so oft zuletzt – überschaubar.

Update, 9 Uhr: So geht es am Donnerstag weiter

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, sind für 9.30 Uhr und 13 Uhr zwei Zeuginnen geladen.

Die beiden Kriminalbeamtinnen sollen Anfang Januar 2024 die ersten Ermittlungen nach der Entführung der beiden jüngsten Block-Kinder in der Silvesternacht 23/24 in Deutschland übernommen haben.

Titelfoto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

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