Geheime Gutachten doch veröffentlicht, Richterin im Block-Prozess: "Ich bin nicht der Babysitter oder Wachhund!"

Hamburg - Am 69. Verhandlungstag im Kinderentführungsprozess gegen Christina Block (53) war die Öffentlichkeit von Beginn an wieder zugelassen. Im Mittelpunkt stand die Fortsetzung der Befragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44), die am Dienstag nach fünf Verhandlungstagen abgeschlossen wurde. TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Live-Blog.

Der Steakhouse-Erbin wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben.  © Marcus Brandt/dpa

Der Prozesstag war vor allem von Diskussionen und teils hitzigen Wortwechseln zwischen der Vorsitzenden Richterin und einzelnen Verteidigern geprägt.

Besonders zwischen Anwältin Gül Pinar, die über weite Strecken Fragen an die Zeugin stellte, und der Vorsitzenden wurde es mehrfach laut. Inhaltlich erzählte die Chef-Ermittlerin allerdings nur wenig Neues.

Zu Beginn äußerten mehrere Verteidiger – allen voran Block-Verteidiger Ingo Bott (43) – ihren Unmut darüber, dass die Gutachten der Sachverständige Mareike Schüler-Springorum über die jüngsten Block-Kinder, die zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen worden waren, dennoch in der "Bild"-Zeitung erschienen sind.

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Bott sagte, seine Mandantin sei darüber "erheblich erschüttert" gewesen. "Das kann und darf nicht sein", so der Verteidiger.

Die Richterin entgegnete: "Ich kann Ihnen sagen, dass mir das auch nicht gefällt, aber ich bin nicht der Babysitter oder der Wachhund." Das Gericht gebe "ganz sicher keine Akten weiter oder redet mit der Presse". Was andere Prozessbeteiligte machten, darauf habe sie keinen Einfluss.

Delling-Anwalt David Rieks verwies auf die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft, gegen die "rechtswidrige Weitergabe von vertraulichen Verfahrensunterlagen" vorzugehen. Die Gutachten könnten seiner Ansicht nach "nur von der Seite von Herrn Hensel" an die Presse gelangt sein. Pinar verwies zudem auf die Möglichkeit einer Rüge durch die Richterin.

Philip von der Meden, Nebenklagevertreter von Stepha Hensel, wies den von der Verteidigung erhobenen Vorwurf zurück, das Gutachten an die Presse weitergegeben zu haben.

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15.33 Uhr: Prozesstag ist zu Ende

Rieks hat keine Fragen mehr. Die Verhandlung wird unterbrochen und morgen, 19. August, um 9.30 Uhr fortgesetzt.

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15.30 Uhr: Wie geht es den Kindern in Dänemark?

Weiter fragt Rieks, ob die Ermittlerin in den vergangenen drei Jahren der Frage nachgegangen sei, wie es den Kindern in Dänemark gehe.

"Die Frage kam bei uns nicht auf, nachdem uns die Kinder von Anfang an [ab dem 5. Januar 2024, Anm. d. Red.] unmissverständlich gesagt haben, ihr Zuhause sei in Dänemark und dass sie bei Papa und ihrer großen Schwester sein möchten."

15.25 Uhr: Delling-Anwalt fragt weiter

Voß hat keine weiteren Fragen. Nun übernimmt Dr. Rieks, der Verteidiger von Gerhard Delling. Auch er fragt zu seinem "besseren Verständnis" noch einmal nach den von Ingo Bott angesprochenen Veränderungen in den Aussagen der Kinder. Die Veränderungen seien auch der Zeugin aufgefallen, von ihr jedoch nicht überbewertet worden.

"Aber warum sie manche Aussagen geändert haben, weiß ich nicht. Die Kinder sind auch auf Social Media und haben vielleicht etwas gelesen. Es kann auch sein, dass sie es selbst nicht wissen", so die Ermittlerin.

Nach jeder Vernehmung habe sie mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Ein aussagepsychologisches Gutachten sei dabei nicht in Betracht gezogen worden.

15.10 Uhr: Zeugin: "Ich finde es frech, dass Sie mich schon wiederholt der Lüge bezichtigen"

Jetzt stellt Dr. Voß, der Verteidiger des angeklagten Familienanwalts der Blocks, seine Fragen. Zunächst fragt er die Zeugin, ob sie die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gelesen habe. Als diese dies verneint, zeigt er sich verwundert: "Schwer zu glauben, aber nehmen wir es mal so hin!"

Die Beamtin reagiert daraufhin: "Ich finde es frech, dass Sie mich schon wiederholt der Lüge bezichtigen."

Voß geht es dabei um zwei Stellen in der Anklageschrift, in denen es um mutmaßliche Konferenzraumbuchungen seines Mandanten im Hotel Grand Elysée geht.

15 Uhr: Geht weiter

Die Kammer lehnt die Frage mit der Begründung ab, sie sei gesetzwidrig, da sie nicht von der Aussagegenehmigung der Zeugin gedeckt ist.

Danach hat Bott keine weiteren Fragen mehr, weist jedoch darauf hin, dass er noch einen nicht verschiebbaren Antrag zu stellen habe. Während der Zeugenvernehmung könne er diesen jedoch nicht stellen, so die Richterin.

Bott verlangt daraufhin, seinen Wunsch, den Antrag zu stellen, ins Protokoll aufzunehmen.

14.49 Uhr: Wieder Streit und Pause

Jetzt diskutieren auch Bott und die Richterin über die Zulässigkeit von Fragen und die genaue Protokollierung solcher. Konkret geht es um die Frage: "Haben Sie den Umgangspfleger Herr D. im Strafverfahren gegen Herrn Hensel als Zeuge vernommen und dabei zu der seelischen Entwicklung der Kinder seit August 2021 befragt? Falls nein, warum nicht?"

Bott verlangt einen Kammerbeschluss.

Sascha Böttner, Verteidiger des in U-Haft sitzenden Tal S. (36), schlägt für die "Beschleunigung des Verfahrens" vor, dass potenziell unzulässige Fragen gesammelt und schriftlich eingereicht werden sollen.

Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.

Block-Verteidiger Ingo Bott (43) hatte die Zeugin bereits mehrere Stunden lang befragt.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

14.39 Uhr: Ingo Bott hat noch weitere Fragen

Die Richterin fragt, wer noch Fragen an die Zeugin hat (die Verteidiger hatten schon an den vergangenen Prozesstagen mit der Zeugin die Chance, Fragen zu stellen). Ingo Bott meldet sich, er habe noch "ein paar".

Er fragt unter anderem, ob die Zeugin die Veränderungen in den Aussagen der Kinder hinterfragt habe. Gerade im Vergleich der Vernehmungen der Kinder vom 5. Januar und 11. Juni 2024 seien ihm "signifikante Veränderungen" aufgefallen, etwa die Nennung weiterer Namen.

"Nein", so die Zeugin. Sie holt weiter aus und erklärt, warum sie darin "keinen Widerspruch" oder gar eine "Manipulierung, auf die Sie vielleicht hinauswollen", sieht. "Für mich sind das Ergänzungen, das ist völlig normal. Das ist auch bei Erwachsenen so. Wenn Sie jemanden am Tatort fragen, ist das etwas anderes, als später bei einer Vernehmung."

Theo habe sich zum Beispiel bei der ersten Vernehmung kaum konzentrieren können, beide Kinder hätten schnell nach Hause [zu ihrem Vater, Anm. d. Red.] gewollt und bei der Befragung im Juni in Dänemark habe man viel mehr Zeit gehabt.

14.30 Uhr: Befragung geht weiter

Pinar ist dann jetzt doch durch mit ihren Fragen. Jetzt fragt Reinhard Daum, der Verteidiger der Cousine von Frau Block, der nur zwei Nachfragen hat.

14.20 Uhr: Wieder hitzige Diskussionen - "Mäßigen Sie sich in Ihrem Tonfall"

Die Richterin beanstandet mehrere Fragen. "Wir drehen uns im Kreis", so Pinar, die die Fragen der Richterin eigentlich schriftlich geben wollte, in der Hoffnung, für diese noch eine Erweiterung der Aussagegenehmigung der Zeugin zu erreichen.

"Ich habe Ihnen gesagt, dass Sie mir die Frage geben können", erwidert die Richterin. "Ich kann Ihnen auch einen Kaffee in die Hand drücken!", so Pinar trocken.

"Frau Pinar, bleiben Sie bitte sachlich!", so die Richterin. "Sie sind doch diejenige, die unsachlich ist!", setzt Pinar den Streit fort. Daraufhin lässt die Richterin Pinars Kaffee-Bemerkung ins Protokoll aufnehmen.

Pinar: "Schreiben Sie auch rein, dass ich früher in der Schule auch schon immer im Klassenbuch stand und es mir auch egal war!" Die Richterin: "Mäßigen Sie sich in Ihrem Tonfall." Pinar: "Ich passe mich nur Ihrem an."

Pinar fragt jetzt doch jede einzelne Frage ab, ob die Zeugin dazu eine Auskunft geben darf oder nicht.

14.13 Uhr: Es geht weiter

Pinar hat keine weiteren Fragen mehr, allerdings möchte sie noch ein paar weitere Fragen, die nicht von der Aussagegenehmigung der Zeugin gedeckt sind, zu Protokoll geben.

Viele davon betreffen den ehemaligen BND-Chef August Hanning, der in diesem Verfahren als Zeuge geladen war, aber von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.

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