"Massiver" Eingriff in die Intimsphäre: Block-Anwalt widerspricht Verwertung von Tagebuch

Hamburg - An Tag 71 im Kinderentführungsprozess gegen Christina Block (53) könnte sich die Steakhaus-Erbin nach langer Zeit mal wieder selbst zu Wort melden und ihre von ihrem Anwalt lang angekündigte Einlassung vortragen. TAG24 ist vor Ort und berichtet in einem Liveblog.

Christina Block (53) mit ihrem Anwalt Ingo Bott (43) vor dem Hamburger Landgericht. Der Steakhouse-Erbin wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

10.40 Uhr: Sascha Böttner- "Meine Geduld ist komplett am Ende"

Da zudem keine weiteren Beweisanträge gestellt werden sollen und die Kammer noch nicht genügend Zeit hatte, über die zahlreichen vorherigen Anträge zu entscheiden, steht für heute eigentlich kein weiteres Programm an.

"Meine Geduld ist komplett am Ende", so Sascha Böttner daraufhin, der seit Längerem auf eine Beschleunigung des Verfahrens für seinen in U-Haft sitzenden Mandanten pocht.

Nach einer kurzen Pause soll nun geklärt werden, ob der heutige Verhandlungstag doch noch genutzt werden kann.

10.35 Uhr: Christina Block wird sich heute nicht äußern

Weitere Stellungnahmen zur Selbstleseliste sollen heute nicht abgegeben werden. Damit wird sich auch Christina Block heute nicht äußern. Mehrere Verteidiger geben an, sie hätten frühestens am 28. August mit dem Abschluss der Selbstleseliste gerechnet.

Das sorgt für deutlichen Ärger bei der Vorsitzenden Richterin. Sie habe nach eigenen Angaben bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Selbstleseliste nach der Vernehmung der Zeugin Merle B. abgeschlossen werden solle und somit ausreichend Zeit zur Vorbereitung bestanden habe. D

en 28. August habe sie lediglich als spätestes Datum genannt.

10.28 Uhr: Ingo Bott widerspricht Verwertung des Tagebuchs von Frau Block

Zur Selbstleseliste gehört auch das Tagebuch von Christina Block. Dessen Verwertung widerspricht Ingo Bott erneut, ebenso "sämtlichen aus diesem gezogenen Erkenntnissen".

Das Tagebuch greife "massiv in die Intimsphäre" seiner Mandantin ein. Es handle sich um "persönliche Reflexionen" ihrer Lebensumstände und um "Aufzeichnungen ihrer inneren Gedanken", etwa über die "Liebe zu ihren Kindern" und ihre vergangenen Liebesbeziehungen.

Die Staatsanwaltschaft hält das Tagebuch hingegen für verwertbar. Es betreffe nicht die Intimsphäre, sondern "eher die Privatsphäre" von Christina Block. Eine Verwertung sei zudem rechtlich zulässig, sofern sich die Aufzeichnungen konkret mit der Tat befassten. "Und das tun sie hier in erheblicher Weise", so die Staatsanwältin.

Nebenklagevertreter Philip von der Meden betont erneut: "Ich erinnere noch mal daran, dass Frau Block in ihrer Einlassung selbst aus dem Tagebuch zitiert hat."

10.15 Uhr: Verteidiger schließen sich Verwertungswiderspruch von Delling-Anwalt an

Alle Verteidiger schließen sich dem Verwertungswiderspruch von Delling-Anwalt Rieks an, mit Ausnahme der Nebenklagevertreter Philip von der Meden und Sascha Böttner, des Anwalts des in U-Haft sitzenden Tal S.

Marko Voß, Verteidiger des angeklagten Familienanwalts der Blocks, hebt erneut die vier Terabyte an "nicht lesbaren" IT-Asservaten hervor. Laut externen Einschätzungen würde es rund 50.000 Euro kosten, die Daten überhaupt lesbar zu machen.

"Deswegen sind wir in der aktuellen Situation, und deswegen haben wir auch erneut die Aussetzung des Verfahrens gefordert. Denn wenn man den folgenschweren Fehler macht, alles zu beschlagnahmen, sind auch alle Beweise – und dann muss man auch alles lesen können."

9.50 Uhr: Delling-Anwalt spricht von einer "rechtswidrigen Suche nach Zufallsfunden".

Deshalb widerspricht Rieks auch der Verwertung polizeilicher Dokumente zu Nachrichtenverläufen auf dem Smartphone seines Mandanten. Diese seien rechtswidrig erlangt worden, zumal das Telefon bereits nicht rechtmäßig sichergestellt worden sei.

Es geht dabei vor allem um Chats zwischen Delling und Christina Block vom 1. Januar 2024, die auch Videos und Fotos von dem Hof in Süddeutschland enthalten. Dort waren die jüngsten Block-Kinder in der Nacht zum Neujahrstag zunächst hingebracht worden.

All das sei allerdings bei der Beschlagnahmung von Dellings Handy im Februar 2024 bereits bekannt gewesen. Das Telefon sei dennoch gezielt nach Kommunikation mit anderen Tatverdächtigen durchsucht worden, obwohl Delling damals nur als Zeuge galt. Rieks spricht deshalb von einer "rechtswidrigen Suche nach Zufallsfunden".

David Rieks verteidigt Gerhard Delling (67), den ehemaligen Sportmoderator und Lebenspartner von Christina Block, der wegen Beihilfe angeklagt ist.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

9.40 Uhr: Tag 71 beginnt

Mit rund zehn Minuten Verspätung beginnt der 71. Verhandlungstag. Die Richterin erklärt, dass alle Beteiligten ausreichend Zeit gehabt hätten, die von der Selbstleseliste erfassten Urkunden und Dokumente zu sichten.

Anschließend erhält Delling-Anwalt David Rieks das Wort. Er widerspricht der Verwertung bestimmter Urkunden. Dabei geht es um die bereits mehrfach thematisierten IT-Asservate, bei denen es sich nach Auffassung der Verteidigung um "unverwertbare Urkunden" handelt.

Der Vorwurf: Die Asservate seien nicht rechtmäßig beschlagnahmt worden. Bis heute fehle es an einer rechtmäßigen Beschlagnahmung.

9.18 Uhr: Wieder mehr Interesse

Seit Langem bildet sich vor Saal 237 mal wieder eine längere Schlange an Zuschauenden. Die Möglichkeit, dass sich Christina Block heute erneut äußern könnte, scheint das Interesse am Prozess wieder deutlich zu wecken.

9 Uhr: So geht es am Donnerstag weiter

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt hat angekündigt, dass das Selbstleseverfahren am heutigen Verhandlungstag abgeschlossen werden soll.

"Damit würden die davon umfassten Urkunden als in die Hauptverhandlung eingeführt gelten. Im Anschluss soll den Verfahrensbeteiligten deswegen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Da es sich um zahlreiche verschiedene Dokumente handelt, können die Stellungnahmen thematisch dementsprechend durchaus unterschiedlich ausfallen", so Gerichtssprecherin Marayke Frantzen am Mittwoch.

Ingo Bott hatte bereits angekündigt, dass sich Christina Block dazu ausführlich äußern wolle. Ihre Einlassung soll zwei Tage dauern.

Am Mittwoch ruderte Bott allerdings zurück: Zwar habe er die Einlassung angekündigt, sie sei aber noch nicht ausgearbeitet. Er bat deshalb darum, die Erklärung auf die kommende Woche zu verschieben. Die Vorsitzende lehnte dies zunächst ab: "Sie haben das doch schon so lange genug angekündigt."

Ursprünglich war für die gesamte Verhandlungswoche die weitere Vernehmung der Zeugin Merle B. vorgesehen. Da diese jedoch bereits am Dienstag abgeschlossen wurde, kommt es nun kurzfristig zu Änderungen im Programm.

Daher ist davon auszugehen, dass sich Christina Block heute erneut äußern wird.

Christina Block bei Prozessbeginn im Juli 2025. Damals wurde sie noch von Otmar Kury (r.) und Ingo Bott vertreten.  © Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa

Update, 8.50 Uhr: Recap von Mittwoch

Am 70. Verhandlungstag ging es ohne Zeugen weiter. Stattdessen drehte es sich alles um Stellungnahmen und Anträge der Verfahrensbeteiligten.

Mehrere Verteidiger kritisierten die Zeugenaussage der Chef-Ermittlerin Merle B., deren Befragung am Dienstag nach fünf Tagen abgeschlossen worden war. Vor allem die Anwälte von Christina Block, Gerhard Delling und des angeklagten Familienanwalts warfen ihr "Voreingenommenheit" und eine einseitige Ermittlungsführung vor.

Zudem stellte Gül Pinar, Verteidigerin des angeklagten Sicherheitsunternehmers, drei Anträge. Unter anderem will sie den früheren Anwalt von Christina Block, Otmar Kury, als Zeugen laden. Dieser hatte die Steakhaus-Erbin bis August 2025 in dem Prozess vertreten.

Nach Angaben von Pinar soll Kury den Sicherheitsunternehmer rechtlich beraten haben, der sich auf dessen Rechtsauffassung verlassen habe.

Für eine Zeugenladung müsste Block ihren früheren Anwalt von der Schweigepflicht entbinden. Ob sie dies tun wird, wolle Ingo Bott noch einmal mit seiner Mandantin besprechen, sagte er auf Nachfrage der Richterin.

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