"Auf einem Ermittlungsauge blind": Block-Anwalt kritisiert leitende Polizistin
Hamburg - Am 70. Verhandlungstag im Kinderentführungsprozess gegen Christina Block (53) ging es ohne Zeugen weiter. Stattdessen drehte es sich alles um Stellungnahmen und Anträge der Verfahrensbeteiligten. TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Liveblog.
Mehrere Verteidiger haben die Zeugenaussage der Chef-Ermittlerin Merle B. kritisiert, deren Befragung am Dienstag nach fünf Tagen abgeschlossen wurde. Vor allem die Anwälte von Christina Block, Gerhard Delling und dem angeklagten Familienanwalt warfen ihr "Voreingenommenheit" und eine einseitige Ermittlungsführung vor.
Laut Ingo Bott, sei die Beamtin einem "Narrativ" und dem "Kompass" von Stephan Hensel (52), dem Ex-Mann von Christina Block und Vater ihrer Kinder, gefolgt. Bott warf ihr vor, "auf einem Ermittlungsauge blind" gewesen zu sein.
Auch David Rieks sprach von einer "einseitigen Vorprägung" und kritisierte den intensiven Kontakt der Ermittlerin zu Hensel. Die Ermittlungen hätten dadurch an "Objektivität und Fairness" verloren.
Marko Voß ging noch weiter: "Nach entlastenden Umständen wurde und sollte nie gesucht werden", so der Verteidiger. Zudem sprach er von einer "Zweiklassengesellschaft" im Umgang mit Angeklagten im Gerichtssaal und den Beschuldigten wie den Israelis rund um Chef-Entführer David B. (68) außerhalb.
Die Vernehmung der Beamtin habe seinen Eindruck verstärkt, "dass auch das Gericht nicht an entlastenden Umständen interessiert ist".
14.30 Uhr: Verhandlungstag ist zu Ende
Nachdem keine weiteren Anträge gestellt werden sollen, wird die Verhandlung unterbrochen und Donnerstag, 20. August, um 9.30 Uhr fortgesetzt.
Zuvor hatte die Vorsitzende angekündigt, dass das Selbstleseverfahren am morgigen Verhandlungstag abgeschlossen werden soll. Anschließend könnten dazu Erklärungen abgegeben werden.
Ingo Bott hatte bereits angekündigt, dass sich Christina Block dazu ausführlich äußern wolle. Zwei Tage soll ihre Einlassung dauern.
Jetzt rudert Bott allerdings zurück: Zwar habe er die Einlassung angekündigt, sie sei aber noch nicht ausgearbeitet. Er bittet deshalb darum, die Erklärung auf die kommende Woche zu verschieben. Die Vorsitzende lehnt dies zunächst ab: "Sie haben das doch schon so lange genug angekündigt."
14.12 Uhr: Pinar stellt weiteren Antrag
Pinar will Rechtsanwalt Otmar Kury laden! Der Ex-Anwalt von Christina Block hatte die Steakhaus-Erbin bis August 2025 in diesem Prozess vertreten. Kury soll P. rechtlich beraten haben und der Sicherheitsunternehmer habe sich auf dessen Rechtsauffassung verlassen.
Für eine Zeugenladung müsste Block ihren früheren Anwalt von der Schweigepflicht entbinden. Ob sie dies tun wird, wolle Ingo Bott nochmal mit seiner Mandantin besprechen, so Bott auf Nachfrage der Richterin.
Die Staatsanwaltschaft hält auch den dritten Antrag von Pinar für "wenig relevant". Ihrer Erinnerung nach habe Kury selbst in seiner polizeilichen Aussage an der Legalität der Aktion in der Silvesternacht 2023/24 gezweifelt. Zudem erschließe sich nicht, wann genau Kury denn Sicherheitsunternehmer beraten haben soll.
Block trennte sich während des laufenden Verfahrens von ihrem langjährigen Verteidiger Kury. Vorausgegangen sein sollen Unstimmigkeiten und Differenzen mit dem damals neuen Co-Verteidiger Ingo Bott, der kurz vor Prozessbeginn zum Verteidigerteam dazugestoßen war.
14.05 Uhr: Was wird P. vorgeworfen?
Die Staatsanwaltschaft misst dem Antrag wenig Bedeutung bei. Inhaltlich wiederhole er im Wesentlichen einen Punkt, den die Kammer bereits abgelehnt habe: die Beziehung der Akten aus den Parallelverfahren.
Zudem werde dem Sicherheitsunternehmer gar nicht vorgeworfen, an der Planung der Entführung beteiligt gewesen zu sein oder Einblick in die konkreten Planungen gehabt zu haben, so die Staatsanwältin. "Wir haben keine Hinweise darauf ermittelt. Deshalb konnte man als wahr unterstellen, dass Herr P. nichts mit der Entführung zu tun hat."
13.45 Uhr: Pinar will Oberstaatsanwalt als Zeugen laden
Wie bereits am Vortag angekündigt, stellt Pinar einen Antrag, dass die Zeugin Merle B., doch noch einmal befragt werden soll, diesmal mit einer Aussagegenehmigung, die unter anderem auch das Verfahren gegen Ex-BND-Chef August Hanning berücksichtigt.
Zudem beantragt sie, einen Oberstaatsanwalt als Zeugen zu laden, der auch mit dem Verfahren gegen Hanning befasst ist. Er soll aussagen, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass ihr Mandant etwas mit der Planung der Entführung zu tun gehabt habe. Die Ermittlungsakten im Verfahren gegen Hanning enthielten Widersprüche zu den Vorwürfen gegen ihren Mandanten.
Die Polizei habe unterschiedliche "Betrachtungsweisen, was eigentlich relevant ist", so Pinar.
13.38 Uhr: Nils Fock - "Warum gelten die als gutgläubig, mein Mandant aber nicht?"
Nachdem Reinhard Daum, Anwalt der Cousine von Christina Block, auch im Zusammenhang mit der Zeugin Merle B. noch einmal seinen Unmut über den Umgang mit den nicht lesbaren IT-Asservaten kundgetan hat – "Wir können nicht prüfen, ob darin entlastende Umstände enthalten sind" –, bezieht auch der Anwalt des angeklagten Ehemanns der Cousine, Nils Fock, kurz Stellung.
"Ich verstehe diese Ungleichbehandlung der Familie V. im Vergleich zu meinem Mandanten überhaupt gar nicht", betont er.
Der Familie V. gehört der Hof in Süddeutschland, auf den die jüngsten Block-Kinder nach der Entführung gebracht worden waren. Die Familienmitglieder hatten angegeben, nichts von der Entführung gewusst zu haben. "Warum gelten die als gutgläubig, mein Mandant aber nicht?", fragt Fock. Zumal sein Mandant lediglich einen Standort über einen Messengerdienst weitergeleitet habe.
13.18 Uhr: Es geht weiter
Nach der Mittagspause gibt Gül Pinar, Anwältin des angeklagten Sicherheitsunternehmer P., ihre Stellungnahme zur Zeugenaussage der Chef-Ermittlerin ab.
"Es ist insbesondere nach der Vernehmung von Frau B. erstaunlich, wer hier auf der Anklagebank sitzt und wer nicht", beginnt die Verteidigerin. Damit geht sie erneut auf die Ermittlungen gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad" ein. Auch der Name von Innensenator Andy Grote (58,SPD) fällt. "Irgendwer" habe entschieden, diese nicht anzuklagen.
"Es drängt sich die Vermutung auf, dass die Staatsanwaltschaft ein großes Verfahren wollte, aber dazu sollten einzelne Namen nicht gehören", so Pinar weiter. Während ihrem Mandanten lediglich das vorgeworfen wird, das getan zu haben, "was sein Unternehmen ohnehin mache: Ein Haus zu bewachen."
P. soll nach der mutmaßlichen Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 mit seiner Sicherheitsfirma die Häuser von Eugen und Christina Block bewacht und abgeschirmt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, damit geholfen zu haben, die unrechtmäßige Situation der zurückgebrachten Kinder aufrechtzuerhalten.
Vor dem Hintergrund, dass selbst die Polizei noch am 5. Januar 2024 präventive Maßnahmen aufgrund einer möglichen Bedrohung durch die Presse für notwendig hielt, seien entsprechende Maßnahmen durch die Mitarbeiter ihres Mandanten schon zuvor "erst recht nachvollziehbar", so Pinar.
11.59 Uhr: Mittagspause
Es folgt die obligatorische Mittagspause bis 13.15 Uhr.
11.50 Uhr: Richterin - "Soll ich das als Drohung verstehen?"
Die Richterin unterbricht auch Voß' Ausführungen mit dem Hinweis, dass kein Plädoyer vorweggenommen werden dürfe.
"Was Sie sagen, ist einfach falsch", entgegnet Voß aufgebracht. Er habe der Richterin seine Rechtsauffassung dazu bereits mehrfach erklärt und vorgelegt. "Wir machen das jetzt so: Ich lese weiter vor, und wenn Sie das für rechtswidrig halten, dann müssen Sie mir das Wort entziehen".
"Soll ich das als Drohung verstehen?", fragt die Richterin.
"Nein, nein. Sie gehen vor, wie Sie das für richtig halten, und ich so, wie ich das für richtig halte", erwidert Voß, der nochmal betont, dass es die Pflicht der Verteidigung sei, "auf schwere prozessuale Missstände hinzuweisen".
Anschließend trägt er noch wenige Minuten weiter vor und "belasse es dann dabei".
11.40 Uhr: Geht weiter
Nach der Pause gibt Dr. Marko Voß, Verteidiger des angeklagten Familienanwalts der Blocks, seine Stellungnahme ab. Er mache sich zunächst "jedes einzelne Wort des Kollegen Rieks zu eigen". Die Zeugenvernehmung von Merle B. sei "zerfasert, konstruiert und beispiellos einseitig."
So sei etwa eine schlichte Reservierung von Konferenzräumen im Hotel "Grand Elysée" für eine Kanzlei-Weihnachtsfeier dazu genutzt worden, seinem Mandanten eine Beteiligung an der Planung der Entführung zu unterstellen. Das sei eine "verstörend steile These". "Nach entlastenden Umständen wurde und sollte nie gesucht werden", ist sich Voß sicher.
Zudem spricht Voß von einer "Zweiklassengesellschaft" im Umgang mit den Angeklagten im Saal und den Beschuldigten außerhalb des Gerichtssaals. Während den israelischen Zeugen rund um den mutmaßlichen Chef-Entführer David B. (68) teils auf "absurde Weise" entgegengekommen und dies auch belohnt worden sei – etwa mit sicherem Geleit –, würden die Angeklagten im Saal 237 anders behandelt.
Die Vernehmung der Ermittlerin habe seinen Eindruck noch einmal verstärkt, "dass auch das Gericht nicht an entlastenden Umständen interessiert ist".
11.28 Uhr: Richterin unterbricht Delling-Anwalt
Die Vorsitzende unterbricht Rieks' inzwischen fast eine halbe Stunde dauernde Einlassung: "Sie entfernen sich von einer Erklärung zu der Zeugenaussage. Es ist nicht der Sinn eines Erklärrechts, ein Plädoyer vorwegzunehmen."
Zehn Minuten Pause.
11.10 Uhr: "Besorgnis der Verteidiger" bestätigt
Auch David Rieks, Anwalt von Gerhard Delling, spricht in seiner Stellungnahme von einer "einseitigen Vorprägung" der Ermittlerin, mit der sie dann auch am 3. Januar 2024 auf Christina Block getroffen sei. Daraus ergebe sich auch ein "essenzieller" Eindruck der Gesamtermittlung.
Die Zeugenaussage der Beamtin habe die "Besorgnis der Verteidiger" bestätigt, dass die "Objektivität und Fairness" der Ermittlungen unter einer jahrelangen, einseitigen Kommunikationsrichtung hin zu Stephan Hensel gelitten habe.
"Und wir wissen hier alle, wie feindlich Herr Hensel spätestens seit dem Sommer 2021, vermutlich auch schon davor, gegenüber Christina Block gegenüber war. Und ausgerechnet mit ihm hatte die Ermittlungsführerin intensiven Kontakt", so Rieks weiter.
B. hatte bereits ab 2021 im Fall Block/Hensel ermittelt, auch im Strafverfahren gegen den Vater der Block-Kinder, in dem es ebenfalls um den Vorwurf der Entziehung Minderjähriger geht. Hensel hatte die beiden jüngsten Kinder im Sommer 2021 nach einem Umgangswochenende nicht nach Hamburg zurückgebracht. Seitdem leben die Kinder – mit der Unterbrechung der mutmaßlichen Entführung – bei ihrem Vater in Dänemark.
Rieks betont zudem, dass sein Mandant in den Ermittlungsakten kaum Erwähnung finde. Auch in den vorliegenden Tausenden Chatnachrichten zwischen Block und Delling habe die Polizei selbst unter ihrem "sehr kritischen Auge" nichts gefunden, was einen Zusammenhang mit der Silvesternacht 2023/24 nahelege.
10.45 Uhr: Bott wirf der Polizei vor, dem "Kompass" von Stephan Hensel gefolgt zu sein
Bott wirft der Beamtin vor, einem "Narrativ" und dem "Kompass" von Stephan Hensel, Ex-Mann von Block und Vater ihrer Kinder, gefolgt zu sein. Sie habe es zudem versäumt, nicht nur mit Frau Block (außer am 3. Januar 2024), sondern auch mit weiteren Menschen aus dem Hamburger Umfeld der Kinder zu sprechen. Er wirft ihr vor, auf "einem Ermittlungsauge blind" gewesen zu sein.
Zudem hätte die Polizei Frau Block unmittelbar nach der mutmaßlichen Entführung an Neujahr 2024 kontaktieren müssen und auch können. Sie hätten in dem Fall "eine ahnungslose Mutter" im Hotel "Grand Elysée" angetroffen. "Aber es gab nur einen Anruf des Kriminaldauerdienstes, da war Frau Block aber schon auf dem Weg nach Süddeutschland", so Bott.
Und weiter: "Wer weiß, wie das Verfahren gelaufen wäre, wenn die Polizei ihrer Pflicht nachgegangen wäre und Frau B. ihre Hausaufgaben richtig gemacht hätte."
10.35 Uhr: Stellungnahme zur Zeugin
Bott fährt mit einer Stellungnahme zur Zeugenaussage der Chef-Ermittlerin Merle B. (44) fort.
10.27 Uhr: Kammer lehnt Botts Antrag ab
Die Kammer lehnt Botts Antrag ab. Der von ihm erhobene Vorwurf einer Unterlassung sei bereits deshalb unbegründet, weil die Kammer keine Möglichkeit habe, gegen die Weitergabe der Gutachten vorzugehen.
10.20 Uhr: Anwältin der Kinder: "Schlimmer geht es ja eigentlich gar nicht"
Auch die Nebenklagevertreterin der Kinder, Tanja Jeney, kritisiert die Veröffentlichung scharf. "Schlimmer geht es ja eigentlich gar nicht", betont sie. Sie hätte sich gewünscht, dass die Richterin dazu etwas deutlicher Stellung bezieht.
Die Anwältin hatte den Antrag auf den Ausschluss der Öffentlichkeit aufgrund "höchstpersönlichen Informationen" über das Innenleben und den Gesundheitszustand ihrer Mandanten gestellt.
Die Staatsanwaltschaft kündigt an, von Amtswegen zu ermitteln, ob die Weitergabe und auch die Veröffentlichung strafbar sind. Mehrere Verteidiger, darunter Delling-Anwalt David Rieks, bitten daraufhin mit "Nachdruck" zu ermitteln.
Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück. Kurze Pause.
10.13 Uhr: Ingo Bott sieht weitere "Schädigungsgefahr"
Die Verhandlung beginnt mit dem "unverzüglichen Antrag" von Block-Anwalt Ingo Bott (43), den er bereits am Dienstag angekündigt hatte. Er beanstandet die "unterlassene" Reaktion der Kammer auf die Information, dass die psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Mareike Schüler-Springorum an die Presse weitergegeben worden sind.
Bott hätte sich gewünscht, dass die Kammer aufklärt, wer die Gutachten offenbart und die Herkunft der Veröffentlichungen ermittelt. Das gehöre zu der Fürsorgepflicht des Gerichts. "Wenn das Gericht nicht die Kontrolle über die Akte hat, wer denn dann?", fragt Bott – eine Anspielung auf die Aussage der Richterin, sie sei nicht die "Babysitterin" der Verfahrensbeteiligten.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Annahme der Sachverständigen, dass die Genesung der Kinder erschwert werde, solange das Verfahren laufe, sehe er durch die Veröffentlichung eine weitere "Schädigungsgefahr". Bott betont erneut seinen Verdacht, dass die Nebenklage - Stephan Hensel - das Gutachten an die Presse weitergegeben haben könnte.
Nebenklagevertreter Philip von der Meden weist den Vorwurf zurück: "Das ist völlig aus der Luft gegriffen. Das Gutachten muss im Interesse aller unter Verschluss bleiben."
10.10 Uhr: Tag 70 startet
Der Prozess startet nochmal mit rund zehn Minuten Verspätung. Grund dafür ist aber wie so oft, dass der in U-Haft sitzende Angeklagte Tal S. (36) gesondert in den Saal gebracht wird. Jetzt sind aber alle anwesend.
Zuvor hatte sich sein Anwalt, Dr. Sascha Böttner, verspätet, der aufgrund eines Unfalls im Stau stand.
9.17 Uhr: Beginn verzögert sich
Kurzfristige Änderung am Mittwochmorgen: Wegen der Verspätung eines Prozessbeteiligten beginnt der Verhandlungstag heute erst um 10 Uhr statt um 9.30 Uhr.
Vor Saal 237 warteten bereits Medienschaffende und Prozessbeteiligte, darunter der angeklagte Sicherheitsunternehmer sowie der Familienanwalt der Blocks.
9 Uhr: So geht es am Mittwoch weiter
Da für diese Woche ursprünglich alle drei Verhandlungstage für die Zeugenvernehmung von Merle B. angesetzt waren, ihre Befragung am Dienstag jedoch bereits abgeschlossen werden konnte, ist für Mittwoch kein weiterer Zeuge geladen, wie das Gericht mitteilte.
Stattdessen haben die Verfahrensbeteiligten direkt die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Zeugenvernehmung abzugeben.
Zudem kündigte Block-Verteidiger Ingo Bott am Dienstag einen eiligen Antrag an, den die Richterin jedoch nicht mehr während der Zeugenbefragung der Chef-Ermittlerin am Dienstag zulassen wollte.
Update, 8.50 Uhr: Recap von Dienstag
Der 69. Verhandlungstag war vor allem von Diskussionen und teils hitzigen Wortwechseln zwischen der Vorsitzenden Richterin und einzelnen Verteidigern geprägt.
Besonders zwischen der Anwältin Gül Pinar, die über weite Strecken die Zeugin befragte, und der Vorsitzenden wurde es mehrfach laut. Inhaltlich brachte die Befragung der Chef-Ermittlerin Merle B. (44) nur wenig Neues. Nach fünf Verhandlungstagen wurde ihre Befragung am Dienstag schließlich abgeschlossen.
Zu Beginn äußerten mehrere Verteidiger - allen voran Block-Verteidiger Ingo Bott (43) - ihren Unmut darüber, dass die Gutachten der Sachverständigen Mareike Schüler-Springorum zu den jüngsten Block-Kindern, die zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen worden waren, dennoch in der "Bild"-Zeitung erschienen sind.
Bott sagte, seine Mandantin sei davon "erheblich erschüttert" gewesen. "Das kann und darf nicht sein", so der Verteidiger.
Die Richterin entgegnete: "Ich kann Ihnen sagen, dass mir das auch nicht gefällt, aber ich bin nicht der Babysitter oder der Wachhund." Das Gericht gibt "ganz sicher keine Akten weiter oder redet mit der Presse". Was andere Prozessbeteiligte machten, darauf habe sie keinen Einfluss.
Delling-Anwalt David Rieks verwies auf die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft, gegen die "rechtswidrige Weitergabe von vertraulichen Verfahrensunterlagen" vorzugehen. Seiner Ansicht nach könnten die Gutachten "nur von der Seite von Herrn Hensel" an die Presse gelangt sein. Pinar verwies zudem auf die Möglichkeit einer Rüge durch die Richterin.
Am Rande der Verhandlung wies die Nebenklage den von der Verteidigung erhobenen Vorwurf zurück, das Gutachten an die Presse weitergegeben zu haben.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
