Brandenburg zieht die Notbremse: Null Toleranz für Joint und Alkohol am Steuer!

Von Monika Wendel

Berlin - Wer einen Joint geraucht und gleichzeitig Alkohol getrunken hat, soll künftig nicht mehr Auto fahren dürfen - das will die brandenburgische Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative erreichen.

Der Mischkonsum aus Cannabis und Alkohol stelle eine besondere Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar. (Symbolbild)
Der Mischkonsum aus Cannabis und Alkohol stelle eine besondere Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar. (Symbolbild)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Sie soll am 26. September in den Bundesrat eingebracht werden. Ziel ist ein bundesweites Verbot des gleichzeitigen Konsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr, wie das Verkehrsministerium dazu nach dem Beschluss im Kabinett mitteilte.

Bislang ist es laut Behörde möglich, gleichzeitig geringe Mengen Cannabis und Alkohol unterhalb der jeweiligen Grenzwerte zu konsumieren – und trotzdem Auto zu fahren. Dies will Verkehrsminister Detlef Tabbert (BSW) ändern.

Der Mischkonsum stelle eine besondere Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar, hieß es. Die Zahl der Unfälle unter Cannabis-Einfluss sei bereits gestiegen.

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"Wer zum Bier einen Joint raucht und sich dann ins Auto setzt, handelt fahrlässig. Er gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch das Leben anderer", sagte Verkehrsminister Tabbert laut einer Mitteilung. Gerade durch die Teillegalisierung von Cannabis sei dieses Risiko aktueller denn je. "Deshalb setzen wir uns für eine Null-Toleranz beim Mischkonsum am Steuer ein – wie sie bereits für Fahranfänger gilt", so Tabbert.

Im Jahr 2024 wurden in Brandenburg laut Mitteilung 120 Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Cannabis registriert - das waren 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Verletzten sei gestiegen.

THC-Grenzwerte im Straßenverkehr

Ab einem Wert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut am Steuer droht ein Bußgeld von 500 Euro. (Symbolbild)
Ab einem Wert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut am Steuer droht ein Bußgeld von 500 Euro. (Symbolbild)  © Fabian Sommer/dpa

Nach der begrenzten Cannabis-Freigabe wurden die Bestimmungen für Autofahrer angepasst. Für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gibt es einen gesetzlichen Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

Es gilt: Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Regelung für Cannabis.

Mit der Bundesratsinitiative aus Brandenburg soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den derzeit gültigen THC-Grenzwert zu überprüfen und die Auswirkungen des Mischkonsums von Cannabis mit Alkohol zu untersuchen.

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Cannabis war zum 1. April 2024 teilweise legalisiert worden. Die Bundesregierung plant eine ergebnisoffene Evaluierung in diesem Herbst.

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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