Darf Bayern das? Klage gegen Kiff-Verbot im Englischen Garten
Von Britta Schultejans
München - Darf im größten Innenstadt-Park der Welt gekifft werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag ab 10 Uhr.
Zwei Männer richten sich mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen das Verbot der bayerischen Staatsregierung, im Englischen Garten in München sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu kiffen.
Das Kabinett von Markus Söder (58, CSU), das auch nach der Teillegalisierung von Cannabis den deutschlandweit wohl härtesten Kurs gegen Kiffer fährt, hatte das Verbot über die Schlösserverwaltung durchgesetzt, die für staatliche Parks in Bayern zuständig ist.
Erst im Juli hatte der VGH dem harten Cannabis-Kurs der Staatsregierung allerdings einen Dämpfer verpasst: Nach einem Beschluss des Gerichts ist das Kiffen im nördlichen Teil des Englischen Gartens in München vorläufig erlaubt.
Der Verwaltungsgerichtshof hob das generelle Verbot für den Konsum von Cannabis-Produkten, das die Bayerische Schlösserverwaltung in ihrer Parkanlagen-Verordnung ausgesprochen hatte, für den nördlichen Bereich des Parks bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auf.
Eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit sei dort "nicht belastbar zu begründen", entschied das Gericht.
Ob es bereits am Montag ein Urteil im Normenkontrollverfahren geben soll, ist unklar, die Kläger gehen aber davon aus. Eine Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf staatliche Parkanlagen anderswo in Bayern haben.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa
