Cannabis ab heute legal: Hier dürfen Berliner jetzt Kiffen, und hier nicht

Berlin - In Deutschland beginnt an diesem Montag eine neue Ära in der Drogenpolitik. Die von der Ampel-Koalition auf den Weg gebrachte Legalisierung von Cannabis für Erwachsene tritt in Kraft.

Wer einen Joint in der Öffentlichkeit rauchen will, kann das ab heute tun. Es gibt aber Ausnahmen.
Wer einen Joint in der Öffentlichkeit rauchen will, kann das ab heute tun. Es gibt aber Ausnahmen.  © Annette Riedl/dpa

Der Besitz bestimmter Mengen der Droge, der private Anbau und der Konsum werden ab einem Alter von 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Cannabis fällt mit Inkrafttreten des Gesetzes aus der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz heraus.

SPD, Grüne und FDP hatten die Pläne gegen große Widerstände der Opposition, der Bundesländer und auch aus Verbänden auf den Weg gebracht. Die Regierung argumentiert damit, dass die Verbotspolitik gescheitert sei und der Cannabis-Konsum trotz Verbots zugenommen habe.

Das Gesetz hat demnach das Ziel, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und Gesundheitsgefahren zu reduzieren. Der Wirkstoffgehalt bei von Dealern bezogenem Cannabis sei unbekannt und giftige Beimengungen und Verunreinigungen könnten enthalten sein.

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Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Gestattet sind auch drei Pflanzen im Wohnbereich.

Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt

In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen.

Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Suchtprävention vor.

Titelfoto: Annette Riedl/dpa

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