Sachsens Schulminister sauer: Piwarz wettert gegen Cannabis-Gesetz

Dresden - Ab Montag darf in Deutschland legal Cannabis geraucht werden. Vor der Umsetzung hat Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (48, CDU) das Ampel-Gesetz noch einmal heftig kritisiert und speziell vor einer Verschärfung der Drogenprobleme an den Schulen gewarnt.

Fortan erlaubt: So ein Berg Cannabisblüten sind die 25 Gramm, die man ab Montag straffrei bei sich haben darf.
Fortan erlaubt: So ein Berg Cannabisblüten sind die 25 Gramm, die man ab Montag straffrei bei sich haben darf.  © Robert Michael/dpa

Dieser Mann ist stinksauer auf die Ampel-Regierung: "Wir haben schon genug Probleme mit dem Drogenkonsum von Jugendlichen, die Legalisierung wird die Probleme an den Schulen noch verschärfen", wetterte Christian Piwarz wenige Tage vor der Legalisierung noch einmal Richtung Berlin.

Durch die Freigabe von Cannabis würden bei den Jugendlichen die falschen Signale gesetzt und der Konsum verharmlost.

Am Ostermontag tritt das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz in Kraft. Die Gespräche innerhalb der Staatsregierung zur Umsetzung sind laut Sozialministerium aber noch nicht abgeschlossen.

Viel zu jung für den Joint - Sachsen Kultusminister Christian Piwarz (48, CDU) befürchtet, dass die Cannabis-Legalisierung die Drogenprobleme unter Jugendlichen verschärft.
Viel zu jung für den Joint - Sachsen Kultusminister Christian Piwarz (48, CDU) befürchtet, dass die Cannabis-Legalisierung die Drogenprobleme unter Jugendlichen verschärft.  © Thomas Türpe

Was ist erlaubt, was nicht?

Was ab 1. April erlaubt ist: Legal ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren.

Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden.

Was verboten ist: Der Konsum "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Untersagt wird das Kiffen auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Auf Stadtplänen im Internet sind bereits entsprechende Bannmeilen eingezeichnet. Demnach darf in großen Teilen von Städten wie Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen oder Görlitz nicht öffentlich gekifft werden. Auf dem Dresdner Altmarkt, am Elbufer sowie auf dem Leipziger Markt oder an der Sachsenbrücke wäre das Rauchen von Cannabis demnach aber möglich.

Titelfoto: Montage: Thomas Türpe, Robert Michael/dpa

Mehr zum Thema Cannabis-Legalisierung: