Cannabis-Legalisierung: So lief der Start aus Sicht der Thüringer Polizei!

Erfurt - Seit Montag darf in der Öffentlichkeit gekifft werden - allerdings mit Vorgaben. Die Polizei spricht von einem ruhigen Start in Thüringen.

Aus Sicht der Thüringer Polizei ist das Inkraftreten der Cannabis-Legalisierung ruhig verlaufen. (Symbolbild)
Aus Sicht der Thüringer Polizei ist das Inkraftreten der Cannabis-Legalisierung ruhig verlaufen. (Symbolbild)  © 123RF/bartusp

Das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung ist aus Sicht der Thüringer Polizei ruhig verlaufen. Am ersten Tag habe es drei kleinere Kundgebungen von Cannabis-Befürwortern im Freistaat gegeben, sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion am Dienstag. Dort habe es keine größeren Vorkommnisse gegeben.

Ob es konkrete Verstöße gegen Abstands- oder Mengenauflagen gab, konnte der Sprecher aber nicht sagen. "Wir haben aber nichts Herausragendes zu berichten. Es war ein absolut ruhiger Start."

Seit dem 1. April sind der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt.

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Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem sind drei Cannabis-Pflanzen im Wohnbereich gestattet.

Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen. (Symbolbild)
Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen. (Symbolbild)  © Annette Riedl/dpa

In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen. Für junge Leute unter 18 Jahren bleibt Cannabis tabu.

Titelfoto: 123RF/bartusp/Annette Riedl/dpa/Montage

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