Bundesverfassungs-Gericht kippt Demo-Verbot gegen Corona-Verordnung!

Karlsruhe/Stuttgart - Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen das Verbot einer Demonstration in Stuttgart an diesem Samstag stattgegeben.

Die Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg scheiterte mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg scheiterte mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen vor dem Bundesverfassungsgericht.  © beatebahner.de

Die Stadt hatte dem Anmelder und dessen Anwalt nach deren Darstellung nicht einmal einen ablehnenden Bescheid geschickt. Ein Mitarbeiter habe am Telefon gesagt, über Versammlungen werde derzeit nicht entschieden, weil sich deren Verbot direkt aus der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ergebe. 

Dieses Vorgehen verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, entschieden die Karlsruher Richter.

Der Mann wollte am Nachmittag von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr auf dem zentralen Schlossplatz mit maximal 50 Leuten gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise demonstrieren. 

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Der Beschluss verpflichtet die Stadt Stuttgart, über die Anmeldung neu zu entscheiden. Treffe die Stadt keine Entscheidung, dürfe der Kläger die Demonstration wie angemeldet abhalten, hieß es.

Mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten war der Mann vorher gescheitert. 

Bundesverfassungsgericht hält Verfassungsbeschwerte nach gegenwärtigem Stand für begründet

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte ein Demo-Verbot gegen die Corona-Verordnung in Stuttgart.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte ein Demo-Verbot gegen die Corona-Verordnung in Stuttgart.  © Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht dagegen hielt den Erlass einer einstweiligen Anordnung für geboten. "Eine Verfassungsbeschwerde wäre nach gegenwärtigem Stand offensichtlich begründet", heißt es in dem Beschluss vom Freitag.

Die Stadt hatte dem Gericht in einer Stellungnahme mitgeteilt, es sei ihr nicht möglich, Auflagen festzusetzen, die der aktuellen Pandemielage gerecht würden. 

Das ist den Richtern viel zu pauschal. Es sei zwar richtig, dass die Infektionszahlen gerade in Stuttgart in den vergangenen Wochen stark gestiegen seien. 

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Das befreie aber nicht davon, "möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen". Es müssten immer die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.

Am Mittwoch hatten die Richter im Eilverfahren bereits das Verbot zweier Demonstrationen in Gießen gekippt. Die Stadt hatte die Kundgebungen daraufhin unter strengen Auflagen erlaubt. Auf dem Münchner Marienplatz hatte am Freitagmittag eine im Vorfeld umstrittene Versammlung stattgefunden.

Der Frankfurter Jurist Georg Hermes hatte erst gestern erklärt, dass er die Verbote von Demonstrationen durch die Ordnungsämter für verfassungswidrig hält (TAG24 berichtete). Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg hatte Anfang April im Eilantrag nicht nur gegen dieses Verbot, sondern die Corona-Maßnahmen als Ganzes beim Bundesverfassungsgericht geklagt, scheiterte jedoch (TAG24 berichtete ebenfalls).

Stadt Stuttgart erlaubt Demonstration

Update 12.59 Uhr: Die Stadt Stuttgart hat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grünes Licht für die Demonstration gegeben. Unter der Beachtung eines Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und einer Distanz zu Passanten von 2 Metern könne die Versammlung auf dem zentralen Schlossplatz am Samstagnachmittag stattfinden, teilte die Stadt mit.

Nach einem Gespräch mit dem Kläger stehe der Versammlung unter diesen Auflagen nichts mehr entgegen, teilte die Stadt mit. Sie betonte jedoch: "Das Versammlungsrecht ist wie der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Bei unseren Entscheidungen haben wir beide Güter entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben abzuwägen." 

Derzeit stehe der Schutz vor Ansteckungen im Vordergrund.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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