Anwältin reicht Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen ein und fordert "Ende der Tyrannei"

Heidelberg - Die Medizinrechtlerin Beate Bahner aus Heidelberg, die die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen für verfassungswidrig hält (TAG24 berichtete) hat ihren Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Beate Bahner ist Rechtsanwältin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht in Heidelberg.
Beate Bahner ist Rechtsanwältin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht in Heidelberg.  © beatebahner.de

Das teilte die Rechtsanwältin per Presse-Rundschreiben am heutigen Donnerstag mit. 

In ihrem Eilantrag fordert sie unter anderem, dass der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen bis zu einer Entscheidung in ihrer Sache sofort ausgesetzt werden solle. 

Darüber hinaus will Bahner feststellen, dass ihre für den kommenden Ostersamstag angekündigte bundesweite Demonstration "Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf" den entsprechenden Grundgesetz-Artikeln zufolge zulässig sei und nicht verboten werden dürfe.

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Gegen Bahner ermitteln, wie am Mittwoch bekannt wurde, die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben (TAG24 berichtete).

So soll sie auf ihrer Homepage - die seit Donnerstagvormittag nicht mehr erreichbar ist - am vergangenen Dienstag in einer Erklärung zum Widerstand gegen die Corona-Verordnung aufgefordert haben.

Infektionsschutzgesetz bietet laut Bahner keine Rechtsgrundlage für Shutdown

Bahner reichte am 9. April ihren Eilantrag beim Bundesverfassunsgericht in Karlsruhe ein.
Bahner reichte am 9. April ihren Eilantrag beim Bundesverfassunsgericht in Karlsruhe ein.  © Uli Deck/dpa

In derselben Erklärung führte die Heidelbergerin außerdem detailliert aus, weshalb sie die Corona-Verordnung für verfassungswidrig hält.

Ihrer Auffassung nach beschränken die vielfachen Verbote der Corona-Verordnung "in absolut einmaliger Weise seit dem Beginn der Bundesrepublik" fast alle Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, die im Grundgesetz verankert sind. 

Die Landesregierungen beziehen sich für den Erlass der Verordnung(en) auf das Infektionsschutzgesetz, das für Bahner jedoch keine Rechtsgrundlage für den "Shutdown" biete.

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Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2000 und habe sich 20 Jahre lang für die Bekämpfung von Epidemien "hervorragend bewährt", schreibt die Medizinrechtlerin. 

Dass innerhalb von nur drei Tagen jetzt Änderungen daran vorgenommen wurden, hält Bahner für "enorm bedenklich" und erkennt die Einräumung einer "ungekannten Machtbefugnis" (durch Umgehung von Bundestag und -rat) für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (39, CDU).

Beate Bahner: "Größter Rechtsskandal, den Deutschland seit Ende des zweiten Weltkriegs erlebt hat"

Beate Bahner hält die Verordnungen im Zuge der Coronavirus-Pandemie für verfassungswidrig.
Beate Bahner hält die Verordnungen im Zuge der Coronavirus-Pandemie für verfassungswidrig.  © Cdc/ZUMA Wire/dpa

Ferner führt die Rechtsanwältin den Punkt an, dass im Infektionsschutzgesetz geregelt sei, dass Schutzmaßnahmen wie Ausgehverbote, Quarantäne oder berufliche Tätigkeitsverbote nach sorgfältiger Ermittlung durch die Gesundheitsämter nur gegenüber Kranken, Krankheits- oder Ansteckungsverdächtigen ergehen.

Dass die derzeitigen Kontaktverbote und Schließungen sich aber gegen "11 Millionen gesunde Bürger in Baden-Württemberg" und "83 Millionen gesunde Bürger in der Bundesrepublik" richten, sei für Bahner nicht zu legitimieren.

Sie schreibt von einem "schreienden Unrecht" und bezeichnet den Shutdown der Landesregierung Baden-Württemberg als den "größten und ungeheuerlichsten Rechtsskandal, den Deutschland seit Ende des zweiten Weltkriegs erlebt hat". Ihrer Auffassung nach wurden das Grundgesetz, sowie die Freiheitsrechte der Bürger "noch nie so mit Füßen getreten".

Beate Bahner erwarte von der Bundesregierung und von allen Regierungschefs daher "die sofortige Beendigung der Tyrannei", die sie den Bürgern seit zwei Wochen antuen würden.

Update 11. April: 

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag am Karfreitag abgelehnt. Beate Bahner hat sich entschieden ihre Anwaltszulassung zurückzugeben. 

Titelfoto: Montage: Uli Deck/dpa, beatebahner.de

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