Corona-Kritiker strafversetzt: Gericht verhandelt Klage von Amtsarzt Pürner

Augsburg - Das Augsburger Verwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag (14 Uhr) über die Absetzung des Amtsarztes Friedrich Pürner (55) als Chef des Gesundheitsamtes im Landkreis Aichach-Friedberg.

Friedrich Pürner (55) kritisierte die Corona-Politik der Staatsregierung, kurz darauf verlor er seinen Posten als Chef des Gesundheitsamtes im Landkreis Aichach-Friedberg.
Friedrich Pürner (55) kritisierte die Corona-Politik der Staatsregierung, kurz darauf verlor er seinen Posten als Chef des Gesundheitsamtes im Landkreis Aichach-Friedberg.  © Stefan Puchner/dpa

Pürner musste im Herbst 2020 seinen Posten räumen, nachdem er die Corona-Politik der Staatsregierung kritisiert hatte.

Pürner wurde daraufhin ans Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit versetzt. Dies war von vielen als Strafversetzung verstanden worden.

Der Fall hatte in der Pandemie über Schwaben hinaus für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Pürner hatte beispielsweise die Maskenpflicht und die Schließung ganzer Schulklassen bei einzelnen Corona-Fällen kritisiert.

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Corona-Kritiker sahen ihn daher als Vorbild, auch Kollegen solidarisierten sich mit ihm. Ein im Internet veröffentlichter offener Brief mit dem Titel "Solidarität mit Friedrich Pürner" wurde von Hunderten Medizinern unterzeichnet.

Darin hieß es: "Seine (Friedrich Pürners, Anm. d. Red.) Absetzung von der leitenden Funktion am Gesundheitsamt und die von ihm selber als 'Strafversetzung' bezeichnete Abordnung an das LGL in Bayern stellt einen in unseren Augen inakzeptablen autoritären Versuch dar, legitime und in der aktuellen Situation besonders notwendige ärztlich-wissenschaftliche Diskussionen zu unterdrücken."

Friedrich Pürner kritisiert Corona-Politik bis heute

Bis heute kommentiert Pürner insbesondere auf Twitter die Corona-Politik. Er verklagt den Freistaat nicht nur wegen der Versetzung ans Gesundheits-Landesamt. Es geht ihm auch um eine "amtsangemessene Beschäftigung". Pürner bezweifelt, dass seine neue Beschäftigung seiner Qualifikation entspricht.

Ob das Verwaltungsgericht noch am Donnerstag eine Entscheidung verkündet, ist noch unklar.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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