Corona-Soforthilfen: Rückzahlungs-Frist bis zum 30. November verlängert

Düsseldorf - Das Kabinett hat die Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfen in NRW um ein halbes Jahr bis zum 30. November verlängert.

Rund 4,5 Milliarden Euro Corona-Soforthilfen wurden im Rahmen der mehr als 430.000 gestellten Anträge ausgeschüttet.
Rund 4,5 Milliarden Euro Corona-Soforthilfen wurden im Rahmen der mehr als 430.000 gestellten Anträge ausgeschüttet.  © Monika Skolimowska/dpa

Damit könnten Unternehmer und Soloselbständige die Hilfen bis Ende November ohne weitere Abstimmung mit dem Land überweisen, teilten die Ministerien für Wirtschaft und Finanzen am Dienstag mit. Die Überweisung könne auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen.

Die wirtschaftliche Lage im Land bleibe weiter angespannt, erklärte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (45, Grüne). "Immer noch stehen viele Unternehmerinnen und Unternehmer vor erheblichen Herausforderungen vor allem wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, unterbrochener Lieferketten im internationalen Handelsverkehr und der Spätfolgen der Corona-Pandemie."

Zu Beginn des coronabedingten Lockdowns im März 2020 war für Hunderttausende Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Unterstützung des Bundes das milliardenschwere Programm "NRW-Soforthilfe 2020" aufgelegt worden.

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Die NRW-Soforthilfe war mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte.

Möglicher Überschuss muss nun zurückgezahlt werden

Bis zum 30. November haben Betroffene nun Zeit, ihre geflossenen Hilfen zurückzuzahlen.
Bis zum 30. November haben Betroffene nun Zeit, ihre geflossenen Hilfen zurückzuzahlen.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Um den Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, war zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt worden. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfänger wurden dann in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

Wurde mehr Geld ausgezahlt als im Schlussbescheid genehmigt, muss diese überschüssige Summe zurückerstattet werden. Alle Schlussbescheide, gegen die nicht fristgerecht Klage erhoben worden sei, würden aufrechterhalten, betonte die Landesregierung. Daran änderten auch die Urteile der Verwaltungsgerichte nichts.

Im Rückmeldeverfahren wurde für jeden Antrag zudem ermittelt, ob die vorläufig als Pauschalbetrag ausgezahlte Soforthilfe behalten werden durfte oder zurückgezahlt werden muss.

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In NRW sind nach früheren Angaben des Wirtschaftsministeriums bei den Verwaltungsgerichten rund 2500 Klagen gegen Schlussbescheide eingelegt worden.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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