Coronavirus und Homeoffice: So geht Ihr beim Finanzamt nicht leer aus

Neustadt an der Weinstraße - Die grassierende Corona-Pandemie schränkt nicht nur den Alltag, sondern auch das berufliche Leben enorm ein. Wer kann, sitzt zurzeit nicht im Großraumbüro, sondern arbeitet vom heimischen "Arbeitsplatz" aus, um eine Ansteckung und Verbreitung des Virus einzudämmen. Nicht jeder hat dafür einen Extraraum. Steuerrechtlich ist genau das ein Problem.

Von daheim aus zu arbeiten, ist zurzeit weit verbreitet. (Symbolbild)
Von daheim aus zu arbeiten, ist zurzeit weit verbreitet. (Symbolbild)  © 123RF/undrey

Steuerlich absetzen könnt Ihr Euren provisorischen Arbeitsplatz nämlich nicht. Das geht laut Steuerrecht nur, wenn Ihr einen Raum zum Arbeiten nutzt, der fast ausschließlich zur Ausübung des Berufs genutzt wird. 

Das heißt: Der Küchentisch, die Wohnzimmercouch oder der Schreibtisch im Schlafzimmer zählen nicht dazu. Besonders ärgerlich ist das natürlich, weil dadurch auch nicht ohne Weiteres die anfallenden Stromkosten, Internetkosten und andere Materialkosten von der Steuer abgesetzt werden können. Ihr bleibt auf den zusätzlichen Ausgaben sitzen.

Genau das soll jetzt geändert werden, empfiehlt bzw. fordert die "Vereinigte Lohnsteuerhilfe" (VLH) in einer Pressemitteilung. Ausnahmesituationen erfordern eben auch Ausnahmelösungen. "Auch die Kosten für die Arbeitsecke soll in Corona-Zeiten anerkannt werden", so die Empfehlung der Steuerhilfe.

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Das wäre natürlich ein Traum. In der Zwischenzeit haben Arbeitnehmer im vorübergehenden Homeoffice aber auch ein paar Möglichkeiten, um bei der nächsten Steuererklärung für 2020 nicht komplett leer auszugehen. 

Die VLH empfiehlt:

  • Egal ob mit, oder ohne eigenem Büro: Lasst Euch von Eurem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, wie lange Ihr von daheim aus arbeiten musstet, weil der eigentliche Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stand.
  • Führt eine Liste und schreibt genau auf, wie lange Ihr Euren provisorischen Arbeitsplatz täglich genutzt habt.
  • Verwahrt unbedingt Eure Rechnungen für Strom, Telefon und ähnliches aus dieser Zeit auf, falls sie Euer Arbeitgeber nicht erstattet, um sie beim Finanzamt einzureichen.

Allgemein gilt: Je detaillierter Eure Aufzeichnungen aus dieser Zeit sind, desto höher sind die Chancen, dass Finanzämter die Aufwendungen auch akzeptieren.

Titelfoto: 123RF/undrey

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