Dauerhafte Schäden nach Corona-Impfung: So viele Fälle gibt es im Norden

Hannover/Bremen – Seit Beginn der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vor fast zwei Jahren sind in Niedersachsen bislang 15 Impfschäden anerkannt worden, in Bremen gibt es keinen Fall.

Wer einen dauerhaften Schaden durch eine empfohlene Impfung erleidet, hat Anspruch auf Versorgung.
Wer einen dauerhaften Schaden durch eine empfohlene Impfung erleidet, hat Anspruch auf Versorgung.  © Lino Mirgeler/dpa

Das teilten die zuständigen Behörden auf Anfrage mit. Demnach wurden in Niedersachsen beim zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bis November 386 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens im Zusammenhang mit Corona-Impfungen gestellt.

In Bremen gingen nach Angaben des Sozial-Ressorts beim Amt für Versorgung bis Ende Oktober 38 Anträge ein. Wer einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden durch eine empfohlene Impfung erleidet, hat Anspruch auf Versorgung nach Regeln des Bundesversorgungsgesetzes. Dafür muss die Gesundheitsstörung als Impfschaden anerkannt sein.

Die Anträge machen nur einen Bruchteil der insgesamt verabreichten Impfungen aus. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Niedersachsen bislang rund 19,3 Millionen Impfungen verabreicht worden, in Bremen 1,8 Millionen. Rund 6,4 Millionen Niedersachsen sind mindestens einmal geimpft. In Bremen sind es rund 621.000.

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Die geltend gemachten gesundheitlichen Schäden sind nach Angaben der Behörden vielfältig. Demnach reicht die Bandbreite von allgemeiner Schwäche, Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit, Migräne und schmerzhaften Rötungen bis hin zu Schlaganfällen und Lungenembolien.

In Bremen wurden drei Anträge von Hinterbliebenen gestellt. Das niedersächsische Landesamt für Soziales kann keine Angaben machen, ob Betroffene oder Hinterbliebene die Anträge stellten.

Zeitlicher Zusammenhang von Impfung und Schaden wird geprüft

In Niedersachsen sind bislang rund 19,3 Millionen Impfungen gegen das Coronavirus verabreicht worden.
In Niedersachsen sind bislang rund 19,3 Millionen Impfungen gegen das Coronavirus verabreicht worden.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Für die Anerkennung reicht laut den Behörden, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden "wahrscheinlich" sei. Es muss also nicht nachgewiesen werden, dass der Schaden ausschließlich durch die Impfung entstanden sein kann.

"Geprüft wird zunächst, ob es einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem erstmaligen Auftreten einer Gesundheitsstörung und der Impfung gibt", teilte ein Sprecher des Bremer Sozial-Ressorts mit.

Außerdem werten Ärztinnen und Ärzten die Gesundheitsdaten und wissenschaftliche Studien aus. Sie prüfen auch, ob eine Gesundheitsstörung bei Menschen nach einer Impfung häufiger auftritt als bei Menschen ohne Impfung.

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Als Hauptgrund für die Ablehnung der Anträge führt das niedersächsische Landesamt an, dass Zusammenhänge zwischen Impfungen und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen meist fehlten. In einigen Fällen würden Anträge auch abgelehnt, da Unterlagen oder Gutachten fehlten, teilte die Bremer Sozialbehörde mit.

Insgesamt sind anerkannte Impfschäden, etwa auch nach anderen Impfungen wie etwa Masern, gering. In Bremen gibt es zurzeit 15 Fälle, in denen ein Impfschaden anerkannt ist. In neun Fällen davon liegt die Impfung mehr als 40 Jahre zurück. In Niedersachsen wurden vor der Corona-Pandemie 2019 zuletzt 15 Anträge gestellt, keiner wurde bewilligt.

Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa

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