Nach Soli-Demo für Anwältin: Polizei präsentiert ihre Ermittlungsergebnisse

Heidelberg - Nach einer Solidaritäts-Demonstration für die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner (TAG24 berichtete) hat die Polizei nun erste Ermittlungsergebnisse vorgelegt.

Während Beate Bahner (rechts) bei der Polizei war, wurde Mitte April draußen demonstriert. (Montage)
Während Beate Bahner (rechts) bei der Polizei war, wurde Mitte April draußen demonstriert. (Montage)  © Montage: pr-video/René Priebe, Screenshot beatebahner.de

Wie die Beamten mitteilen, hatte das Polizeipräsidium Mannheim nach der Demo die Ermittlungsgruppe "Römerstraße" eingerichtet.

"Insgesamt wurden 200 Bilder und 270 Minuten Videoaufnahmen ausgewertet, die öffentlich Verbreitung fanden", schreiben die Ermittler. "Die Aufnahmen von über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern befinden sich derzeit in der Auswertung. Davon sind aktuell bereits 32 Personen identifiziert." 

Diese Personen waren den Ermittlern demnach entweder namentlich bekannt oder deren Identität konnte im Zusammenhang mit zwei darauffolgenden Kundgebungen in der Heidelberger Altstadt festgestellt werden, an denen sie ebenfalls teilnahmen. 

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Den Menschen wird nun vorgeworfen, gegen das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Corona-Verordnung verstoßen zu haben. "Gegen alle Identifizierten werden Ordnungswidrigkeitsanzeigen an das Ordnungsamt der Stadt Heidelberg vorgelegt." 

Weiter schreiben die Beamten: "Zur beweissicheren Feststellung, dass die identifizierten Personen gegen das Mindestabstandgebot verstoßen haben, wurde der Vorplatz des Polizeigebäudes von der Zentralen Kriminaltechnik, mit technischer Unterstützung des Landeskriminalamts Stuttgart, im 3D-Format vermessen."

Anwältin kurzzeitig in der Psychiatrie

Die Auswertungen hierzu fließen in die Verfahren ein. Die Recherchen der Ermittlungsgruppe "Römerstraße" dauern weiter an.

Wie berichtet, war Beate Bahner zunächst mit einer Verfassungsklage gegen die Corona-Verordnung der Bundes- und Landesregierung per Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.

Gegen die Medizinrechtlerin aus Heidelberg ermittelt die Staatsanwaltschaft sowie der Staatsschutz derzeit wegen des Verdachts "öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben". Bahner hatte auf ihrer Homepage zu einer bundesweiten Demonstration am Ostersamstag aufgerufen.

Die Anwältin war danach kurzzeitig stationär in die Psychiatrie der Universitätsklinik Heidelberg aufgenommen worden.

Titelfoto: Montage: pr-video/René Priebe, Screenshot beatebahner.de

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