Lauterbach sieht nach Oktoberfest Corona-Handlungsbedarf: "Will man das wirklich so laufen lassen?"

München/Berlin - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) sieht angesichts der kritischen Corona-Entwicklung in München nach dem Oktoberfest Handlungsbedarf für weitere Schutzvorgaben.

Nach dem Münchner Oktoberfest sind die Inzidenz-Zahlen in München rapide angestiegen.
Nach dem Münchner Oktoberfest sind die Inzidenz-Zahlen in München rapide angestiegen.  © AFP/Christoph Stache

Er finde, dass "München, aber auch Bayern unter besonderer Verpflichtung ist, sich jetzt zu überlegen, was macht man mit der Maskenpflicht in den Innenräumen", sagte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin.

"Will man das wirklich so laufen lassen?" Das ginge zulasten von Pflegekräften, ärztlichem Personal und Leuten, die infiziert würden.

"Man muss jetzt darüber nachdenken, wann ist der richtige Zeitpunkt, dass man die Verantwortung zeigt." Das Infektionsschutzgesetz gebe dies her.

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Nach dem Ende des Oktoberfestes sind die Infektionszahlen in München stark gestiegen, Kliniken berichteten von Problemen. Lauterbach sagte: "Es muss jetzt nach vorne geblickt werden. Es hilft nicht, da nachzutreten."

Er bekräftigte zugleich: "Natürlich ist das Oktoberfest, so wie es gemacht wurde, eine schlechte Idee gewesen."

Für eine Wiesn-Absage gab es keine rechtliche Grundlage

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) nimmt München und Bayern wegen der steigenden Zahlen in die Verantwortung.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) nimmt München und Bayern wegen der steigenden Zahlen in die Verantwortung.  © AFP/John Macdougall

Absagen hätte man es wegen fehlender Rechtsgrundlage schlecht können. "Aber hätte man es besser durchführen können oder sollen? Da ist die Antwort natürlich ja."

Man hätte zum Beispiel warnen müssen: "Wer soll kommen, wer soll nicht kommen", sagte Lauterbach etwa mit Blick auf Menschen mit Vorerkrankungen.

Das Allermindeste wäre gewesen, jedem einen Selbsttest bei Eintritt anzubieten oder besser noch einen Testnachweis vorzugeben.

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Unabhängig vom Infektionsschutzgesetz könne man natürlich im Rahmen des Hausrechtes jederzeit Vorgaben machen für den Besuch einer Veranstaltung oder eines Lokals.

Titelfoto: Montage: AFP/Christoph Stache + AFP/John MacDougall

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