Nach Verfassungsbeschwerde: Gerichtshof prüft Versammlungsgesetz von 2021
Düsseldorf/Münster - Der Verfassungsgerichtshof in Münster wird sich mit dem vor einem Jahr in Kraft getretenen nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetz befassen.
Eine Verfassungsbeschwerde und ein Eilantrag seien dazu am heutigen Mittwoch eingegangen, bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
Beschwerdeführer sind die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und das Bündnis "Versammlungsgesetz NRW stoppen".
Sie wenden sich laut Mitteilung gegen neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse "und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen".
In dieser Kombination schreckten die Neuregelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben, kritisierten sie. Besonders betroffen sei die Klimabewegung.
Die GFF will erreichen, dass das Gericht solche Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar, sagte der Gerichtssprecher.
Wussten Protestierende nicht, wann sie sich strafbar machten?
Der NRW-Landtag hatte die noch unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung konzipierte Novelle nach monatelangen Protesten im Dezember 2021 verabschiedet.
Die neuen Regelungen zum Störungs-, Vermummungs- und Militanzverbot seien sehr weitreichend und so unbestimmt formuliert, dass Protestierende nicht wissen könnten, wann sie sich strafbar machen, kritisierte die GFF.
Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa