Anwältin klagte gegen Corona-Verordnung: Beate Bahner in der Psychiatrie

Heidelberg - Die Medizinrechtlerin Beate Bahner legte Eilantrag gegen die Corona-Verordnung vor dem Bundesverfassungsgericht ein und scheiterte damit. Nun ist sie in die Psychiatrie eingeliefert worden.

Beate Bahner, Anwältin aus Heidelberg, gab ihre Zulassung wohl zurück.  © beatebahner.de

Die Corona-Verordnung bedeutet für viele Bundesbürger harte Einschnitte, auch die Wirtschaft leidet erheblich unter den Kontaktverboten. 

Die Anwältin klagte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verordnung, denn diese würde ihrer Ansicht nach zu sehr in die Grundrechte der Bürger eingreifen und sei verfassungswidrig. 

Am Karfreitag wies das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren den Antrag von Beate Bahner zurück. 

Coronavirus Long Covid hat Sophias Leben zerstört: "Ich denke nicht, dass ich normal arbeiten kann"

Daraufhin entschied sie sich zu einem drastischen Schritt. Sie schrieb auf ihrer Homepage, dass sie ihre Zulassung als Anwältin zurückgebe. 

Anzeige

Anwältin gab ihre Zulassung zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung getroffen.  © Uli Deck/dpa

Zu ihrem drastischen Schritt erklärt sie, dass es ihr nicht gelungen sei, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte "vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei" zu retten.

Am Samstag veröffentlichte Bahner dann auf ihrer Homepage die "Corona-Auferstehungs-Verordnung", in der sie bundesweite Verfügungen erlässt. 

Darüber hinaus rief dazu auf, alle Einrichtungen, die zur Eindämmung des Coronavirus schließen mussten (Gaststätten, Kinos, Bäder, Frisöre, Fitnessstudios usw.) ab sofort wieder zu öffnen. 

Coronavirus AstraZeneca gibt tödliche Nebenwirkung seines Corona-Impfstoffs zu

Das Besuchsverbot in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen solle, wie auch das Kontaktverbot, aufgehoben werden.

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner wurde bereits am Sonntagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht, das bestätigte ein Polizeisprecher auf Anfrage von TAG24. Darüber hinaus machte der Sprecher keine weiteren Angaben. 

Update: 15 Uhr

Bahner trat mehrfach gegen Polizisten

Eine Streife griff Bahner am Sonntagabend auf. (Symbolbild)  © Silas Stein/dpa

Nun hat sich die Polizei zu dem Fall geäußert.

In einer am Dienstagnachmittag versandten Mitteilung bestätigen die Beamten, dass es sich bei der am Ostersonntag in die Uniklinik gebrachte und dort stationär aufgenommene Frau um Beate Bahner handelt.

Demnach ermitteln derzeit die Heidelberger Staatsanwaltschaft sowie der Staatsschutz gegen die Anwältin. Grund dafür: Der Verdacht, "öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben".

Das Mannheimer Polizeipräsidium stellt in dem Schreiben klar, "dass die polizeilichen Maßnahmen am Sonntagabend nicht im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermittlungen stehen". 

Nach Angaben der Ermittler informierte am Sonntagabend um kurz vor 20 Uhr ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum per Notruf darüber, dass in der Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt. 

Eine Streife traf dann dort die Frau an und nahm ihre Personalien auf. "Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen." 

Bahner sollte dazu festgehalten und in eine Klinik gebracht werden. "Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten", heißt es von Polizeiseite weiter. 

Nun wird gegen sie wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Beate Bahner kam anschließend zur Universitätsklinik Heidelberg, wo sie stationär aufgenommen wurde.

Anzeige

Update: 15.20 Uhr

Unterbringung in Psychiatrie nicht durch Ermittlungsverfahren veranlasst

In einer gemeinsamen Mitteilung haben sich Staatsanwaltschaft und Polizei nochmals zu den Ermittlungen gegen Beate Bahner geäußert.

Darin werden auch auf die Gründe zu den Ermittlungen wegen des öffentlichen Aufrufs "zu einer rechtswidrigen Tat" genauer benannt.

"Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben", heißt es von Seiten der Ermittler. Und weiter: "Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln (...)."

Auch auf die Unterbringung der Rechtsanwältin in einer Psychiatrie gehen die Ermittler ein: "Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden."

Update: 15.30 Uhr

Uniklinik äußert sich zur Unterbringung

"Wir können bestätigen, dass sie am Sonntag bei uns stationär als Patientin aufgenommen wurde", berichtet ein Sprecher der Heidelberger Uniklinik gegenüber TAG24. 

Darüber hinaus gehende Angaben, etwa zur vermutlichen Dauer der Unterbringung von Beate Bahner oder gar zu der Frage, ob eine Fremd- oder Eigengefährdung vorlag, könnten nicht gemacht werden. 

Mehr zum Thema Coronavirus: