Hilfreiches Helferlein oder Datenkrake? Mann klagt gegen Bahn-App "DB Navigator"

Von Christian Ebner

Frankfurt am Main - Im ersten Zivilprozess um die Datensicherheit der rund 80 Millionen Mal heruntergeladenen Bahn-App "DB Navigator" hat das Gericht Zweifel geäußert, ob einige der automatisch installierten Cookies rechtmäßig sind.

Wie sicher ist die rund 80 Millionen Mal heruntergeladene Bahn-App "DB Navigator"?
Wie sicher ist die rund 80 Millionen Mal heruntergeladene Bahn-App "DB Navigator"?  © Jan Woitas/dpa

Vor dem Landgericht Frankfurt ist aber noch keine Entscheidung gefallen. Stattdessen will die Kammer in einem erneuten Termin IT-Spezialisten der Bahn und einen unabhängigen Sachverständigen anhören.

Für die Bahn-Kunden wird sich mit dem Zivilprozess erst einmal nichts ändern. Das Verfahren steckt in der ersten Instanz und ist von einem rechtskräftigen Urteil noch weit entfernt. Das Gericht rechnet auch damit, dass nach seinem Urteil Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt wird.

Der Kläger, ein Privatmann mit dem Künstlernamen "padeluun", hofft auf weitreichende Folgen.

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"Wenn wir diese Klage gewinnen, können ich und alle anderen Kunden auf der Welt den DB-Navigator verwenden, ohne dass Google, Adobe und andere Leute in den USA davon Kenntnis erhalten." Im Falle eines Erfolgs müssten auch andere Anbieter ihre Apps ändern.

Die Deutsche Bahn hat die Vorwürfe im Vorfeld des Prozesses zurückgewiesen: Die gesetzlichen Regelungen würden eingehalten und die Daten nur für eigene Zwecke und nicht für unzulässiges Marketing eingesetzt.

Die Zusammenarbeit mit "sorgfältig ausgewählten und vertraglich gebundenen Dienstleistern" sei notwendig, um die Dienste des Navigators verlässlich anbieten zu können. Es sei keine namentliche Nachverfolgung einzelner Nutzer möglich.

Einige der mit der Bahn-App installierten Cookies sieht das Gericht kritisch

Das Landgericht Frankfurt wird jetzt erst einmal einen IT-Spezialisten der Bahn und einen unabhängigen Sachverständigen anhören.
Das Landgericht Frankfurt wird jetzt erst einmal einen IT-Spezialisten der Bahn und einen unabhängigen Sachverständigen anhören.  © Helmut Fricke/dpa

In der mündlichen Verhandlung ging es im Kern um drei nicht abwählbare Cookies, die bei der Installation des Navigators ohne Einwilligung der Kunden gesetzt werden und unterschiedliche Hilfsprogramme einbinden.

Der Vorsitzende Richter Daniel Köhler sagte zum Verhandlungsschluss, man sehe Adobe Analytics "kritisch", Optimizely "sehr kritisch" und Crashlytics "weniger kritisch".

Das letztgenannte Programm soll den Absturz der App vor allem zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle im Zug verhindern. Das Adobe-Programm benötigt die Bahn nach eigenen Angaben, um auch größeren gleichzeitigen Zugriffszahlen standhalten zu können.

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Optimizely werde zum Test verschiedener Software-Versionen eingesetzt, ob diese beispielsweise sämtliche Informationen zur Sicherung der Fahrgastrechte korrekt speichern.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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