Prozess um Zugunglück: Richter richtig stinkig auf die Bahn
Von Britta Schultejans
München - Im Prozess um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen wirft der Richter der Deutschen Bahn Blockade vor.
"Da sind wir jetzt nicht davon ausgegangen, dass die Bahn da so blockiert, nachdem man drei Jahre lang Kooperation gepredigt hat."
Das sagte der Vorsitzende Richter Thomas Lenz am Landgericht München II. "Das ist ein beachtlicher Vorgang."
Hintergrund ist die Zeugenaussage einer von der Deutschen Bahn beauftragten Rechtsanwältin, die nach dem Unglück mit fünf Toten eine zentrale Rolle in der Kommunikation zwischen der Bahn und den Ermittlungsbehörden gespielt hatte.
Sie soll – so sagten es Fahrdienstleiter vor Gericht aus – vor deren Aussagen bei der Polizei mit ihnen gesprochen und angeregt haben, dass sich die fachlichen Einschätzungen zu einem Funkspruch, der bereits vor dem Unglück der auf Probleme auf der Strecke hinwies, sich nicht allzu sehr voneinander unterscheiden sollten.
Sie habe die "feste Erinnerung", dies nicht getan zu haben, betonte die Anwältin. An das Gespräch selbst habe sie allerdings kaum Erinnerungen und könne nicht einmal mehr sagen, wie die beiden Männer ausgesehen hätten.
Richter sauer: Bahn tut nur so, als ob man "wahnsinnig kooperativ" sei
Es sei vor der Vernehmung durch die Polizei eher um Organisatorisches gegangen.
Weil die Frau betonte, sich ausschließlich zu diesem Gespräch äußern zu dürfen, weil die Bahn sie darüber hinaus nicht von ihrer Schweigepflicht als Anwältin entbunden habe, kam es zum Blockade-Vorwurf.
Richter Lenz reagierte verständnislos: Die Bahn habe sich jahrelang "so positioniert, dass sie wahnsinnig kooperativ ist", sagte er. "Jetzt auf einmal, wenn es zu Gericht kommt, schränkt man das so stark ein."
Der Zug war er am 3. Juni 2022 in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleist. Fünf Menschen starben, Dutzende wurden verletzt. Angeklagt im Prozess sind ein Fahrdienstleiter und ein Bezirksleiter Fahrbahn.
Die Staatsanwaltschaft München II wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Sie ist überzeugt, dass die Angeklagten das Unglück mitverursacht haben.
Titelfoto: Montage: Peter Kneffel/dpa + Angelika Warmuth/dpa

