Von Dorothea Hülsmeier
Düsseldorf - Die Zahl der Asylklagen ist in Nordrhein-Westfalen im ersten Quartal weiter gestiegen.
Von Januar bis März gingen an den Verwaltungsgerichten in NRW mehr als 7700 neue Hauptverfahren ein, wie aus einer Antwort des Landesjustizministeriums auf eine Anfrage der FDP hervorgeht.
Hinzu kamen 2675 neue Eilverfahren. Mit einer Asylklage wehren sich abgelehnte Antragsteller gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Im vierten Quartal vergangenen Jahres lag die Zahl der Neuzugänge noch bei knapp 5680 Haupt- und fast 2260 Eilverfahren. Die durchschnittliche Dauer der Hauptverfahren war im ersten Quartal 2025 mit 12,4 Monaten etwas kürzer als in den letzten drei Monaten vergangenen Jahres (12,7 Monate).
Erledigt wurden den Angaben zufolge in den ersten drei Monaten dieses Jahres insgesamt fast 7000 Haupt- und Eilverfahren. Im letzten Quartal 2024 waren es rund 6340 Verfahren.
Belastung für die Gerichte
Der starke Anstieg an Verfahrenseingängen in Asylsachen stelle "einen maßgeblichen Anteil der seit einigen Jahren kontinuierlich gestiegenen, zunehmend hohen Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar", heißt es in der Antwort des Justizministeriums.
Die Verfahrenslaufzeiten der gerichtlichen Asylverfahren seien bereits "signifikant" reduziert worden. Angesichts der steigenden Zahl an Asylverfahren seien mit dem Nachtragshaushalt 2024 insgesamt neun neue Planstellen für Verwaltungsrichterinnen und -richter geschaffen worden.
Asylverfahren sollen laut Beschluss der Landesregierung durch drei zusätzliche Asylkammern an den Verwaltungsgerichten beschleunigt werden.
Diese Maßnahme wurde infolge des mutmaßlich islamistisch motivierten tödlichen Messerangriffs im August 2024 in Solingen eingeführt.
Insgesamt erreichten die Verwaltungsgerichte in NRW im Jahr 2024 fast 19.270 neue Hauptverfahren. Der Gesamtbestand stieg von gut 19.900 Hauptverfahren Ende 2024 auf mehr als 23.200 im ersten Quartal 2025.