Steuererklärung leicht gemacht: Die wichtigsten Neuerungen und Vergünstigungen
Deutschland - Mehr Zeit für die Steuererklärung 2021 gibt's für Selbstausfüller auch in diesem Jahr. Neuer Stichtag ist der 31. Oktober 2022. Wir haben die wichtigsten Neuerungen und Vergünstigungen noch einmal zusammen gefasst, die Ihr für das Vorjahr geltend machen könnt.
• Freibeträge
Die Grundfreibeträge, ab wann man überhaupt Steuerpflichtig ist, wurden auf 9744 Euro bzw. 19.488 Euro für Verheiratete angehoben. Außerdem wurden die Eckwerte der Einkommensgrenzen, also der Betrag, ab dem der nächsthöhere Steuersatz gilt, um 1,52 Prozent verschoben. Zudem stieg der Kinderfreibetrag auf 5460 Euro.
• Soli
Für 90 Prozent der Steuerzahler fällt der Solidaritätszuschlag ab 2021 weg. Dieser wird nur noch ab einem Einkommen über 61.717 Euro erhoben.
• Entfernungspauschale
Auch die Entfernungspauschale wurde erhöht. Für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke bekommt man für die ersten 20 Kilometer weiterhin 30 Cent, darüber hinaus nun 35 Cent - unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird.
• Mobilitätsprämie
Auch wer viel fährt, aber wenig verdient, kann künftig profitieren. Für die Mobilitätsprämie gilt: Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt und mehr als 20 Kilometer fährt, erhält 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Das macht 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer. Voraussetzung: Die Fahrtkosten überschreiten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro.
• Corona-Bonus
Wer im Jahr 2021 eine Corona-Bonuszahlung durch den Arbeitgeber erhalten hat, muss diese bis zu einer Höhe von 1500 Euro nicht versteuern. Auch Sozialversicherungsbeträge fallen nicht an.
• Homeoffice-Pauschale
Wer während der Pandemie zu Hause arbeiten musste, aber kein häusliches Arbeitszimmer besaß, kann auch für 2021 die Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten ansetzen - 5 Euro pro Tag für höchstens 120 Tage im Jahr, also insgesamt 600 Euro. Voraussetzung: Der ganze Arbeitstag wurde am provisorischen Arbeitsplatz verbracht. Achtung: An diesen Tagen kann keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden!
• Wohnungsbauprämie
Die Einkommensgrenze für Berechtigte steigt auf 35.000 für Ledige und 70.000 Euro für Verheiratete. Zudem sind nun 700 Euro bzw. 1400 Euro prämienbegünstigt. Der Prämiensatz steigt auf 10 Prozent.
• Pflege-Pauschbetrag
Auch für die Pflege von Angehörigen kann man künftig mehr absetzen. So steigt der Pflege-Pauschbetrag auf maximal 1800 Euro (Pflegegrad 4+5). Auch für die Pflegegrade 2 (600 Euro) und 3 (1100 Euro) kann man nun Pauschbeträge ansetzen.
• AfA-Abschreibung
Konnte Computerhardware und -software im Wert von über 800 Euro in der Vergangenheit nur über mehrere Jahre abgeschrieben werden, kann ab 2021 alles in einem Jahr angesetzt werden.
Titelfoto: contrastwerkstatt