Steuererklärung: So holt Ihr Euch mehr Geld zurück
Jetzt wird's langsam Zeit. Der Abgabestopp für die Steuererklärung 2024 naht - wenn Ihr eine machen müsst. Aber auch wenn Ihr nicht dazu verpflichtet seid, lohnt sich die Mühe zumeist. Immerhin springen dabei durchschnittlich 1063 Euro Rückzahlung vom Finanzamt heraus. Wir sagen Euch, wo es etwas zu holen gibt.

Fristen einhalten
Achtung: Die laxen Fristen wegen Corona bis Ende Oktober sind längst Geschichte. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gilt für den Veranlagungszeitraum 2024 wieder die normale Abgabefrist. Die Steuererklärung 2024 muss also spätestens zum 31. Juli 2025 um 23.59 Uhr beim Finanzamt abgegeben sein.
Büro oder Homeoffice
Fahrtkosten zur Arbeit können über die Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke können für die ersten 20 Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent geltend gemacht werden. Und wusstet Ihr schon: Für jeden Tag im Homeoffice kann man eine Tagespauschale in Höhe von sechs Euro ansetzen - ein Euro mehr als im vergangenen Jahr. Auch die Deckelung auf 120 Tage wurde auf 210 Home-Office-Tage erhöht.

Kleinvieh macht auch Mist
In der Anlage "Sonderausgaben" werden Belege für Spenden, Versicherungsbeiträge oder Kirchensteuer berücksichtigt. In der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" können Krankheits- sowie Pflegekosten und in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" Rechnungen für eine Reinigungskraft, Handwerkerkosten, Gartenarbeiten oder Reparaturen geltend gemacht werden.
Tipp: Die Belege dafür müssen der Steuererklärung nicht beigefügt, sondern nur bei Aufforderung durch das Finanzamt nachgereicht werden. Der Bund der Steuerzahler rät, steuerlich relevante Belege schon im Laufe des Jahres einzuscannen, dann müssen Ihr sie vor Abgabefrist nicht erst hektisch suchen.
Werbungskosten
Unter diesem Begriff könnt Ihr das Finanzamt an allen Ausgaben für Ihren Job beteiligen. Habt Ihr ein Arbeitszimmer oder Fortbildungen belegt? Die Kosten dafür lassen sich ebenso geltend machen wie für Arbeitsmittel oder Telefon- und Internetkosten. Zu Arbeitsmitteln zählen zum Beispiel auch Computer, Bildschirm, Drucker und für die Arbeit notwendige Software. Seit 2021 dürfen sie alle unabhängig vom Kaufpreis sogar in einem Rutsch voll abgeschrieben werden.
Beim Umzug sparen
Auch bei beruflich bedingten Umzügen holt Euch das Finanzamt mit ins Boot. Dafür können pauschal bis zu 964 Euro und für jedes mit umgezogene Haushaltsmitglied weitere je 643 geltend gemacht werden. Fehlt der berufliche Bezug, können die tatsächlichen Umzugskosten immer noch in der Anlage "N" als Werbungskosten eingetragen werden.
Kinder bringen Geld
Auch Kinderbetreuungskosten - also Rechnungen für Kita- und Tagesmutter - lassen sich absetzen: ab 2024 zu 80 Prozent (bisher zu zwei Dritteln) und bis zu 4 800 Euro pro Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Titelfoto: Montage: 123RF/5second, 123RF/peopleimages12