Mehr Druck und härtere Sanktionen: Bundestag beschließt Bürgergeld-Reform

Von Verena Schmitt-Roschmann

Berlin - Auf Millionen Menschen mit Bürgergeld kommen strengere Regel zu: Der Bundestag beschloss nach monatelangen Debatten die Umgestaltung der Sozialleistung zu einer neuen Grundsicherung. Union und SPD unterstützen die Reform. Die Opposition lehnt die Pläne ab.

Laut CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann (48) sollen die Empfänger der Sozialleistungen ihre Arbeitskraft "im maximal zumutbaren Umfang" einsetzen.  © Sebastian Gollnow/dpa

Das Gesetz für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher und -Bezieherinnen soll schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Reform war vor allem Anliegen der Union. Im Bundestagswahlkampf hatte sie ein Ende des als ungerecht und teuer kritisierten Systems gefordert.

"Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht", sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann (48) in der Debatte.

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"Wir müssen alles dafür tun, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt Arbeitslosigkeit zu verwalten."

Für die Bürgergeld-Empfänger, die arbeiten können, gilt künftig, dass sie ihre Arbeitskraft "im maximal zumutbaren Umfang" einsetzen müssen.

Vermittlung in Arbeit soll Vorrang haben. Verspricht eine Weiterbildung mehr Erfolg, soll dem Vorzug gegeben werden - vor allem bei Unter-30-Jährigen.

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Möglichen Kürzungen bei Fehlverhalten werden verschärft

Der bisherige Name "Bürgergeld" soll gestrichen werden. Wer nicht mitwirkt, soll empfindliche Kürzungen hinnehmen müssen.  © Carsten Koall/dpa

Die Grundsicherung - heute 563 Euro bei Alleinstehenden - soll für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen.

Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat.

Dann droht eine komplette Streichung. Bei den Kürzungen will die Koalition damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen.

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Dabei betreffen die Sanktionen heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000. 

Neu vorgesehen sind Totalsanktionen

Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 321 Abgeordnete, dagegen 268, zwei enthielten sich.  © Elisa Schu/dpa

Bei Nichterreichbarkeit soll die Grundsicherung gestrichen werden können. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen.

Wegfallen können auch Wohnkosten-Zahlungen. Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben - etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben.

Union und SPD änderten in den Ausschussberatungen im Bundestag den Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) noch einmal ab.

So sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Lage erklären können.

Jobcenter sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Verdacht auf eine Erkrankung zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten können. 

Erstmeldung um 13.42 Uhr, aktualisiert um 14.10 Uhr.

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