Mobiles Internet ist langsam? "Geld-zurück" für Verbraucher soll kommen!

Bonn - Wenn die mobilen Daten am Handy langsam sind, nervt das gewaltig. Nicht immer erfüllen die Mobilfunkbetreiber ihr Versprechen eines schnellen mobilen Internets.

Unterwegs keinen Datenempfang zu haben, das kann ziemlich nervig sein. (Symbolbild)
Unterwegs keinen Datenempfang zu haben, das kann ziemlich nervig sein. (Symbolbild)  © Robert Michael/dpa

Das Telekommunikationsgesetz gibt den Verbrauchern deshalb das Recht, das vertraglich vereinbarte Entgelt bei zu niedrigen Übertragungsgeschwindigkeiten zu kürzen.

Sprich: Wenn das mobile Netz lahmer als versprochen ist, könnte es Geld zurückgeben.

Eckpunkte, in welchen Fällen das in Zukunft möglich sein soll, veröffentlichte die Bundesnetzagentur am Donnerstag. Telekommunikationsunternehmen, Verbraucherschützer und andere interessierte Kreise können dazu nun bis zum 30. September Stellung nehmen.

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"Mit den Eckpunkten starten wir den Diskussionsprozess für die geplanten Regelungen zum Minderungsrecht für Mobilfunk-Internetzugänge", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller (51). Ziel sei es, am Ende dieses Prozesses den Verbrauchern zu helfen, ihre Rechte zukünftig auch im Mobilfunk geltend machen zu können.

Das Problem: Der Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk ist deutlich komplexer als im Festnetz. Denn die Leistung wird nicht an einem festen Standort erbracht. Entscheidend ist daher, wie leistungsfähig die Netze der Anbieter in den einzelnen Regionen sind.

Nutzer müssen langsames Internet nachweisen

Wenn unterwegs das mobile Internet besonders langsam ist, kann man womöglich bald sein Geld zurückverlangen. (Symbolbild)
Wenn unterwegs das mobile Internet besonders langsam ist, kann man womöglich bald sein Geld zurückverlangen. (Symbolbild)  © Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Um Minderungsansprüche geltend machen zu können, werden die Verbraucher allerdings einiges tun müssen. Notwendig sollen nach den bisherigen Planungen insgesamt 30 Messungen an fünf Kalendertagen mit einem von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Messtool sein.

Die Verbraucherzentralen begrüßten die Veröffentlichung der Eckpunkte und kündigten an, sich intensiv in den Diskussionsprozess einbringen zu wollen.

Auf den ersten Blick wirkten die von der Bundesnetzagentur vorgesehenen Abschläge auf die vereinbarte Surf-Geschwindigkeit von bis zu 90 Prozent "sehr hoch", sagte die Digital-Expertin des Bundesverband der Verbraucherzentralen, Lina Ehrig.

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Außerdem müsse die Durchführung der Messungen für die Menschen mit einem realistischen und angemessenen Zeitaufwand möglich sein, mahnte sie.

Die Deutsche Telekom sprach von einem ersten Schritt der Bundesnetzagentur, "die Regelungen zur Überprüfung von Bandbreiten im Mobilfunk zu konkretisieren". Der Mobilfunkanbieter Telefonica erklärte, die Eckpunkte zunächst sichten und innerhalb der Branchenverbände diskutieren zu wollen.

Wann mit einer Allgemeinverfügung zu den Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge zu rechnen ist, konnte die Behörde zunächst nicht sagen.

Titelfoto: Robert Michael/dpa

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