Datenschutzverstöße: Meta muss einem Facebook-Nutzer 5000 Euro zahlen
Leipzig - Der europäische Ableger von Meta, die "Meta Plattforms Ireland", muss einem Facebook-Nutzer 5000 Euro Entschädigung zahlen, urteilte das Landgericht Leipzig. Grund dafür sind massive Verstöße gegen den europarechtlichen Datenschutz.
Alles in Kürze
- Meta muss 5000 Euro Entschädigung zahlen
- Verstoß gegen europäischen Datenschutz
- Personenbezogene Daten verarbeitet
- Daten weltweit an Drittstaaten gesendet
- Weg für weitere Klagen freigemacht

Ein Nutzer hatte geklagt, weil Meta mit den eigenen Business-Tools die personenbezogenen Daten zu einem Profiling der Nutzer verarbeitet und durch personalisierte Werbung Milliardengewinne einfährt.
Für die 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig rechtfertigen die hohen Gewinne die ebenfalls hohe Entschädigungssumme von 5000 Euro.
Meta, die Betreiberin von sozialen Netzwerken wie Instagram und Facebook, hat eigene Business Tools entwickelt, die von zahlreichen Betreibern auf Webseiten und Apps eingebunden werden. Die Daten der Nutzer werden so dann auch an Meta gesendet.
Für Meta ist jeder Nutzer zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Drittseiten bewegt oder eine App benutzt, auch wenn er nicht über seinen Instagram- oder Facebook-Account angemeldet ist.
Gericht macht mit seinem Urteil Weg für weitere Klagen frei

"Die Daten sendet Meta Ireland ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in für den Nutzer unbekanntem Maß aus", sagte Johann Jagenlauf, Gerichtssprecher am Landgericht Leipzig.
Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auf Feststellungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Das EuGh urteilte, da Meta sehr umfangreich personenbezogene Daten verarbeite, führe das zu einem Gefühl, dass das gesamte Privatleben des Nutzers überwacht wird.
Auch deswegen setzt das Landgericht Leipzig das Schmerzensgeld so hoch an.
Die Richter verzichteten darauf, den Kläger informatorisch anzuhören und stellten die 5000 Euro Mindestentschädigung "auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen 'Durchschnitts-Betroffenen' im Sinne der DSGVO ab", teilte Gerichtssprecher Johann Jagenlauf mit.
Die Kammer ist sich ihrer Entscheidung bewusst. Sie haben so den Weg für weitere Klagen freigemacht, ohne dass der individuelle Schaden explizit dargelegt werden muss.
Titelfoto: Bildmontage: Karl-Josef Hildenbrand/dpa; Jan Woitas/dpa