Tochter schaut TikTok-Videos im Urlaub - Familie soll fast 50.000 Euro zahlen
Marokko/Großbritannien - Dieser Urlaub endete für eine Familie aus Großbritannien mit einer saftigen Überraschung. Weil ihre Tochter viel auf TikTok unterwegs war, wurden die Eltern zur Kasse gebeten.
Als der Familienvater die mehr als happige Rechnung von seinem Mobilfunkanbieter sah, traute er seinen Augen kaum: 42.000 Pfund (circa 48.000 Euro) sollte der Brite für seine Handynutzung während des Familienurlaubs in Marrakesch (Marokko) blechen.
Verursacherin der Kosten: seine jugendliche Tochter, die ihre freie Zeit während der Reise offenbar zu großen Teilen auf TikTok verbracht hatte.
Wie die Daily Mail berichtet, war die Teenagerin insgesamt gut acht Stunden auf der Social-Media-Plattform unterwegs, um sich Videos anzuschauen. Pro Stunde habe der Telefonanbieter ihrem Vater daher rund 5000 Pfund (circa 5700 Euro) in Rechnung gestellt.
Grund für die unerwartete Kostenexplosion: Bei Abschluss seines Geschäftstarifs für seinen kleinen Gardinenbetrieb hatte der Familienvater einen entscheidenden Punkt übersehen.
Sein Vertrag enthielt eine Klausel, die unbegrenztes Datenroaming außerhalb Europas - ohne Kostenlimit - erlaubte.
Horrende Handyrechnung: Familienvater geht von Hackerangriff aus
Er sei zunächst von einem Fehler oder einem Hackerangriff auf sein Konto ausgegangen, so der Brite, der die Angelegenheit erst nach seiner Rückkehr in die Heimat vollständig klären konnte.
"Das hat in den letzten zwei Monaten einen so großen Teil meines Lebens eingenommen. Es ist lächerlich", erinnerte sich der Mann. Die zahlreichen Telefonate mit dem Kundenservice hätten alle nur zu "Frustration und Verzweiflung" geführt.
Seiner Ansicht nach sei es "nicht rechtens" gewesen, die Gebühren einfach laufen zu lassen, ohne ihn darüber zu informieren, ärgerte sich der Vater über die versteckte Kostenfalle.
Inzwischen kann die Familie endlich aufatmen: Der Telefonanbieter zeigte sich kulant und zog die horrende Rechnung zurück - "angesichts des Umfangs und der Umstände des Falles", wie es heißt.
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