Farbattacke auf Brandenburger Tor: Klimaaktivisten angeklagt

Berlin - Die Farbattacke der "Letzten Generation" auf das Brandenburger Tor sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Nun müssen sich die Klimaaktivisten in Berlin vor Gericht verantworten.

Mit präparierten Feuerlöscher hatten Aktivisten der "Letzten Generation" das Brandenburger Tor in Berlin besprüht.
Mit präparierten Feuerlöscher hatten Aktivisten der "Letzten Generation" das Brandenburger Tor in Berlin besprüht.  © Paul Zinken/dpa

Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft wurde am Amtsgericht Tiergarten Anklage gegen sechs Mitglieder der Gruppierung erhoben, die an der Aktion am 16. September beteiligt waren. Der entstandene Schaden soll sich auf rund 115.000 Euro belaufen.

Am Tattag soll eine 27-jährige Aktivistin mit einem präparierten Feuerlöscher orange Farbe auf eine Säule des Berliner Wahrzeichens gesprüht haben. Zur selben Zeit soll eine 34-Jährige Farbe auf dem Boden zwischen den Säulen ausgeleert und verteilt haben.

Drei weitere Mitglieder der Letzten Generation - zwei Männer im Alter von 26 und 31 Jahren und eine 27-jährige Frau - sollen parallel mithilfe einer Hebebühne versucht haben, Transparente am Brandenburger Tor anzubringen und ebenfalls Farbe zu verteilen.

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Zwei Polizisten, die versuchten, die Auffahrt mit der Hebebühne zu stoppen, wurden von den Aktivisten dabei behindert. Die Beamten erreichten das Bedienpult erst in einer riskanten Höhe von zwei Metern und hingen in der Zeit von außen an dem Fahrzeug.

"Letzte Generation": Insgesamt 14 Verfahren nach Aktion am Brandenburger Tor in Berlin

Die Reinigungskosten sollen sich nach dem Anschlag auf das Brandenburger Tor auf rund 115.000 Euro belaufen.
Die Reinigungskosten sollen sich nach dem Anschlag auf das Brandenburger Tor auf rund 115.000 Euro belaufen.  © Britta Pedersen/dpa

Ein ebenfalls beteiligter 51-jähriger Mann soll zudem versucht haben, den Einsatzkräften ein beschlagnahmtes Transparent zu entreißen. Auch bei der anschließenden Festnahme soll er sich gewehrt haben.

Die Aktivisten müssen sich wegen gemeinschaftlicher gemeinschädlicher Sachbeschädigung und teils auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Insgesamt sind im Zusammenhang mit der Farbattacke auf das Brandenburger Tor 14 Verfahren eingeleitet. Gegen die weiteren Tatverdächtigen dauern die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft noch an.

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In sechs der Verfahren sei noch über Beschwerden der Beschuldigten über Beschlagnahmen zu entscheiden, hieß es weiter.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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