Klima-Proteste in Berlin: Bereits 2860 Verfahren gegen Aktivisten

Berlin - Mit neuen Aktionswochen will die Klimaschutz-Gruppierung "Letzte Generation" in Berlin ihren Protest verstärken. Für Polizei und Justiz stellt das seit Monaten eine Herausforderung dar.

Der Protestmarsch am vergangenen Mittwoch war der Auftakt einer neuen Protest-Offensive der "Letzten Generation".
Der Protestmarsch am vergangenen Mittwoch war der Auftakt einer neuen Protest-Offensive der "Letzten Generation".  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

In Zahlen heißt das: Der Protest in Berlin hat bislang bei der Staatsanwaltschaft zu 2860 Verfahren geführt. Das teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit.

Bei einem Großteil der Fälle geht es demnach um Aktionen der "Letzten Generation": 2458 Verfahren habe die Staatsanwaltschaft bislang dazu auf den Tisch bekommen, so der Sprecher.

Die restlichen Verfahren (402) richten sich gegen Mitglieder der Organisation Extinction Rebellion. Weitere Verfahren dürften nun auf die Justiz zukommen: Die "Letzte Generation" hat für die kommenden Tage erneut Straßenblockaden angekündigt.

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Gegen Mitglieder der Protestgruppe liegen laut Staatsanwaltschaft inzwischen 74 rechtskräftige Urteile vor. Insgesamt habe das Amtsgericht Tiergarten bislang 143 Urteile gesprochen, in zwei Fällen seien Beschuldigte freigesprochen worden. In zwei Fällen sei eine Freiheitsstrafe verhängt worden.

In der Regel wurden die Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt, meist wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Wird gegen zunächst erlassene Strafbefehle Einspruch eingelegt, kommt es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Immer mehr beschleunigte Verfahren gegen Klima-Aktivisten

Häufig werden Klima-Aktivisten zu Geldstrafen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.
Häufig werden Klima-Aktivisten zu Geldstrafen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Anklagen hat die Staatsanwaltschaft nach Angaben des Sprechers bislang in 87 Fällen erhoben. Meist beantragt sie jedoch eine Ahndung der Taten durch einen Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung. Bislang sei dies bei Mitgliedern der Letzten Generation in 848 Fällen so gewesen, hieß es.

Um die Verfahren gegen die Klima-Demonstranten schneller vor Gericht zu bekommen, hat die Staatsanwaltschaft im Sommer damit begonnen, verstärkt beschleunigte Verfahren zu beantragen.

Bislang beantragte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben in 62 Fällen ein beschleunigtes Verfahren - 30 Mal sei dies bislang jedoch abgelehnt worden.

Titelfoto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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