Letzte Klimaaktivisten in Bayern aus Präventivgewahrsam entlassen

München - Erstmals seit Wochen befanden sich am Donnerstag in Bayern keine Klimaaktivisten mehr in Präventivgewahrsam.

Seit Dezember waren 20 Klimaaktivisten in Bayern in längerem Präventivgewahrsam. Das umstrittene Polizeiaufgabengesetz erlaubt ein solches Vorgehen gegen Bürger.
Seit Dezember waren 20 Klimaaktivisten in Bayern in längerem Präventivgewahrsam. Das umstrittene Polizeiaufgabengesetz erlaubt ein solches Vorgehen gegen Bürger.  © Christoph Soeder/dpa

"Die Letzten sind um 9 Uhr entlassen worden", sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag in München. "Aktuell sind damit keine Personen aus diesem Kontext mehr in Präventivgewahrsam."

Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums waren seit Anfang Dezember 20 Klimaaktivisten in Bayern nach Protestaktionen in und um München sowie am Flughafen der Landeshauptstadt in längeren Präventivgewahrsam genommen worden, einige von ihnen mehrfach.

Zwölf Aktivisten seien nicht länger als zehn Tage am Stück festgehalten worden, eine Person habe dagegen 30 Tage am Stück in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim bleiben müssen.

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Ein Ministeriumssprecher begründete dies mit vehementer, "wiederholter Ankündigung der Begehung weiterer Straftaten". Ein so langer Gefängnisaufenthalt werde aber "die absolute Ausnahme bleiben".

Die Möglichkeit des Präventivgewahrsams zur Verhinderung weiterer Straftaten im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) ist umstritten.

Mehrere Klagen gegen Regelung des Polizeiaufgabengesetzes

Gegen die Regelung wurden mehrere Klagen eingereicht, zuletzt unter anderem von der Linken im Freistaat.

Nach dem PAG können Bürger nach einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern.

Dieser Zeitraum kann um höchstens einen weiteren Monat verlängert werden.

Titelfoto: Christoph Soeder/dpa

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