EU-Gericht: Milliardenschwere Lufthansa-Hilfen in Pandemie hätten nicht genehmigt werden dürfen!

Luxemburg - Die EU-Kommission durfte nach Ansicht des EU-Gerichts die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nicht genehmigen.

Die EU-Kommission durfte nach Ansicht des EU-Gerichts die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nicht genehmigen.
Die EU-Kommission durfte nach Ansicht des EU-Gerichts die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nicht genehmigen.  © Boris Roessler/dpa

Das teilten die Richter am heutigen Mittwoch in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.

Die Reisebeschränkungen in der Corona-Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe.

Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben.

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Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen.

Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.

Ryanair und Condor wehren sich gegen den Beschluss und bekommen recht

In der Pandemie kam der Flugverkehr nahezu zum Stillstand. Airlines konnten sich kaum über Wasser halten.
In der Pandemie kam der Flugverkehr nahezu zum Stillstand. Airlines konnten sich kaum über Wasser halten.  © Arne Dedert/dpa

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.

Die Richter gaben ihnen teilweise recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt.

Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

Erstmeldung: 10.07 Uhr, Update: 10.20 Uhr

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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