Hält Ministerin Scharrenbach Flut-Akten zurück? Jetzt droht die SPD mit Verfassungsgerichtshof

Düsseldorf - Im Streit um die Vollständigkeit der Akten für den Hochwasser-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags droht die SPD nun mit dem Verfassungsgericht.

Im Flut-Untersuchungsausschuss zieht die SPD alle Register, um Kommunalministerin Ina Scharrenbach (46, CDU) in die Zange zu nehmen.
Im Flut-Untersuchungsausschuss zieht die SPD alle Register, um Kommunalministerin Ina Scharrenbach (46, CDU) in die Zange zu nehmen.  © Marius Becker/dpa

In einem Schreiben an NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (46) setzte die Oppositionsführerin der CDU-Politikerin am Dienstag ein Ultimatum. Bis zum Freitag soll Scharrenbach sich verbindlich auf einen Tag festlegen, um spätestens am 8. Februar im Ausschuss Rede und Antwort zu stehen.

Bis zum 21. Februar müsse sie zudem alle noch fehlenden Dokumente liefern. Andernfalls sei ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht unausweichlich.

Am vergangenen Montag war eine ursprünglich für den Folgetag geplante Sondersitzung des Untersuchungsausschusses kurzfristig abgesagt worden, nachdem Scharrenbach dort nicht erscheinen wollte.

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Die Ministerin hatte die dienstägliche Kabinettssitzung ins Feld geführt und in einem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Sven Wolf (46, SPD) erklärt, ihr Haus habe bereits umfangreiche Unterlagen geliefert.

Sollte etwas fehlen, könne eine Zusammenstellung entsprechender Anforderungen im Ministerium geprüft werden.

SPD spricht von "blankem Hohn für die Opfer der Katastrophe"

Die SPD fordert von Ina Scharrenbach, bis zum 21. Februar alle noch fehlenden Dokumente zu liefern.
Die SPD fordert von Ina Scharrenbach, bis zum 21. Februar alle noch fehlenden Dokumente zu liefern.  © Frank Rumpenhorst/dpa

"Die von Ihnen nunmehr angelieferten zehn Seiten, als Ergänzung der in der vergangenen Wahlperiode gelieferten 5700 Seiten, sind ein blanker Hohn für die Opfer der Katastrophe", kritisierte die SPD in ihrem Schreiben. "Wir haben allein in den Akten der anderen Behörden mehr als 5710 Seiten gefunden, die in Ihren Akten noch fehlen."

Dies sei eine beispiellose Missachtung der Arbeit eines Untersuchungsausschusses. Die SPD könne die von Scharrenbach "bewusst wahrheitswidrig abgegebene Vollständigkeitserklärung nicht akzeptieren".

Scharrenbachs selektive Aktenübermittlung und ihre Interpretation, das Ministerium könne Nachforderungen "individuell prüfen", sei durch das Untersuchungsausschussgesetz nicht gedeckt. Dort gebe es keinen Interpretationsspielraum: "Alle Unterlagen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe sind zu übergeben."

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Die Leidtragenden der Hochwasserkatastrophe erwarteten Antworten auf die Frage, was in der Zusammenarbeit der Landesbehörden im Sommer 2021 falsch gelaufen sei und was sich verbessern ließe.

Scharrenbach verhindere das mit ihrem Verhalten. Die CDU sieht die Klagen der SPD als "Inszenierung von Empörung".

Zehntausende Menschen waren von Flutkatastrophe betroffen

Die Flut hatte in NRW verheerenden Schaden angerichtet. Zehntausende Menschen waren betroffen.
Die Flut hatte in NRW verheerenden Schaden angerichtet. Zehntausende Menschen waren betroffen.  © Oliver Berg/dpa

Der Starkregen und das Hochwasser am 14./15. Juli 2021 waren die größte Naturkatastrophe in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Bei der Jahrhundertflut waren allein in NRW 49 Menschen gestorben. Zehntausende Menschen in rund 180 Kommunen waren betroffen.

Der Düsseldorfer Landtag hatte mit Beginn der neuen Wahlperiode den zuvor bereits laufenden Untersuchungsausschuss erneut aufgelegt. Die Ministerin hatte dort bereits vor einem Jahr Stellung zu dem Vorwurf beziehen müssen, schon damals nicht alle Dokumente geliefert zu haben.

Scharrenbach hatte ausgesagt, dem Gremium liege alles vor, was sich auf den Untersuchungsgegenstand der Gefahrenabwehr beziehe. Eine solche Einschränkung ist aus Sicht der SPD irrelevant.

Titelfoto: Bildmontage: Marius Becker/dpa, Frank Rumpenhorst/dpa

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