Erneute Verhandlung gegen Sven Liebich: Rechtsextremist fühlt sich verfolgt

Halle (Saale) - Am Amtsgericht in Halle ist am Dienstag erneut ein Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich eröffnet worden.

Das Amtsgericht Halle verhandelt erneut gegen Rechtsextremist Sven Liebich. (Archivbild)
Das Amtsgericht Halle verhandelt erneut gegen Rechtsextremist Sven Liebich. (Archivbild)  © Marek Majewsky/dpa-Zentralbild/dpa

In insgesamt sechs Anklagen erhebt die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen den 1970 in Merseburg (Saalekreis) geborenen Liebich - darunter üble Nachrede und Hausfriedensbruch.

Zu verschiedenen Vorfällen soll es unter anderem auf Demonstrationen in Halle gekommen sein, die Liebich vor rund zwei Jahren angemeldet hatte.

Zu Beginn der Verhandlungen am Dienstag hatten sich vor dem Amtsgericht auch Demonstrantinnen und Demonstranten versammelt - unter anderem von der Initiative "Omas gegen Rechts".

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Nach Verlesung der Anklage hatte sich Liebich zu ausgewählten Vorwürfen geäußert. So gab er zu, einzelne auf Videos festgehaltene Aussagen getätigt zu haben, mit denen er laut Staatsanwaltschaft andere Personen beleidigt haben soll.

Der gebürtige Merseburger sagte außerdem vor Gericht, er fühle sich von einzelnen Mitgliedern, die beispielsweise dem "Bündnis gegen Rechts" angehörten und seinen Angaben zufolge regelmäßig als Gegendemonstranten zu seinen Veranstaltungen gekommen sind, verfolgt.

Bei Telegram und YouTube veröffentlichte Videos und Texte als Beweismittel

Der Angeklagte sagte vor Gericht, er fühle sich verfolgt. (Archivbild)
Der Angeklagte sagte vor Gericht, er fühle sich verfolgt. (Archivbild)  © Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Zur Aufnahme der Beweismittel waren verschiedene Zeugen geladen. Zudem wurden Videos und Texte eingeführt, die unter anderem über den Messangerdienst Telegram und die Internetplattform YouTube auf Kanälen von Liebich veröffentlicht wurden.

Gegen den Rechtsextremisten werden seit Jahren verschiedene Verfahren an unterschiedlichen Gerichten geführt.

Seit Ende März ist ein Urteil gegen ihn unter anderem wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung rechtskräftig.

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Ende Oktober 2022 hatte ihn das Landgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem soll Liebich 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Beschuldigte hatte dagegen Revision eingelegt.

Auch das Amtsgericht hatte sich mit jenen Vorwürfen gegen ihn auseinandergesetzt.

Das Gericht hatte für die Verhandlung zu den Vorwürfen gegen Liebich zunächst nur einen Termin festgelegt. Nach der Verlesung der Anklage, Äußerungen des Beschuldigten und Nachfragen der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigerin Liebichs wurden erste Zeugen verhört, unter ihnen ein Polizeibeamter.

Damit weitere Zeugen verhört werden können, setzte die Richterin weitere Verhandlungstage an. Der nächste ist für den 2. Juni geplant.

Originaltext vom 16. Mai, 12.57 Uhr

Aktualisiert um 14 Uhr

Titelfoto: Marek Majewsky/dpa-Zentralbild/dpa

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