Stressfrei durch den Zoll: Das darf nach dem Ferien-Trip im Koffer sein
Augsburg - Der Countdown läuft: Mit dem Montag (21. Juli) wird die Restlaufzeit des aktuellen Schuljahres in Bayern einstellig. Neun Tage sind es noch, ehe Ferien- und Urlaubszeit beginnen. Damit man bei der Rückreise weniger Stress hat, gibt das Hauptzollamt Augsburg Tipps.
Alles in Kürze
- Bei Rückreise aus Nicht-EU-Ländern gelten Mengen- und Wertgrenzen.
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos dürfen mitgebracht werden.
- Ein Liter Spirituosen über 22 Volumenprozent ist erlaubt.
- Arzneimittel sind für den persönlichen Bedarf erlaubt.
- Tiere und Pflanzen aus dem Ausland sind stark eingeschränkt.

Anders als gewohnt starten die Ferien in Bayern mit dem Schlussgong an einem Donnerstag. Der 1. August, also der Freitag, ist damit bereits mitten in der Reisezeit.
Und weil jede Reisezeit irgendwann endet, stehen immer wieder Menschen vor dem Problem: Was dürfen wir eigentlich an Waren zurück nach Deutschland mitbringen, ohne Ärger zu bekommen?
Wir fassen es übersichtlich zusammen. Bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern (also auch zum Beispiel Großbritannien) und aus Sondergebieten (wie die Insel Helgoland oder Grönland) dürfen Waren – zu nicht kommerziellen Zwecken – nur innerhalb nachfolgender Mengen- und Wertgrenzen pro Person mitgebracht werden:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
- ein Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22
Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- vier Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier (Achtung: Bei den bis hier her aufgelisteten Produkten muss die Person mindestens 17 Jahre alt sein.)
- Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
- Kraftstoffe für jedes Motorfahrzeug: die im Hauptbehälter befindliche Menge
und bis zu zehn Liter in einem tragbaren Behälter
- Substitute für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - auch nur für Personen ab 17 Jahren)
- sowie andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt
430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von
insgesamt 175 Euro
Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt (Tabakwaren, Alkohol, alkoholische Getränke, Arzneimittel und Kraftstoffe), werden bei diesem Warenwert nicht mit eingerechnet.
Bei Reisen innerhalb der EU-Länder sieht die Lage deutlich entspannter aus.
Finger weg bei Tieren und Pflanzen aus dem Ausland

"Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel", gab das Hauptzollamt Augsburg bekannt.
"Für diese werden EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben. Bei entsprechenden Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Richtmengen (...) zu beachten."
Auf der Internetseite des Zolls sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erfährt man unter anderem, welche Reisefreimengen und Richtmengen für bestimmte Waren gelten.
Auch in Sachen "Souvenirs aus dem Ausland" sollte man sich vorher genau informieren. Was so gut wie völlig ausgeschlossen ist, ist das Einführen von Tieren und Pflanzen aus dem Ausland.
Um auch hier nichts falsch zu machen, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen.
Titelfoto: Marius Becker/dpa