Stressfrei durch den Zoll: Das darf nach dem Ferien-Trip im Koffer sein

Augsburg - Der Countdown läuft: Mit dem Montag (21. Juli) wird die Restlaufzeit des aktuellen Schuljahres in Bayern einstellig. Neun Tage sind es noch, ehe Ferien- und Urlaubszeit beginnen. Damit man bei der Rückreise weniger Stress hat, gibt das Hauptzollamt Augsburg Tipps.

Was darf man aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen? Das hängt nicht zuletzt davon ab, von wo aus man zurückkommt. (Symbolbild)
Was darf man aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen? Das hängt nicht zuletzt davon ab, von wo aus man zurückkommt. (Symbolbild)  © Marcus Brandt/dpa

Anders als gewohnt starten die Ferien in Bayern mit dem Schlussgong an einem Donnerstag. Der 1. August, also der Freitag, ist damit bereits mitten in der Reisezeit.

Und weil jede Reisezeit irgendwann endet, stehen immer wieder Menschen vor dem Problem: Was dürfen wir eigentlich an Waren zurück nach Deutschland mitbringen, ohne Ärger zu bekommen?

Wir fassen es übersichtlich zusammen. Bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern (also auch zum Beispiel Großbritannien) und aus Sondergebieten (wie die Insel Helgoland oder Grönland) dürfen Waren – zu nicht kommerziellen Zwecken – nur innerhalb nachfolgender Mengen- und Wertgrenzen pro Person mitgebracht werden:

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  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • ein Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • vier Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier (Achtung: Bei den bis hier her aufgelisteten Produkten muss die Person mindestens 17 Jahre alt sein.)
  • Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
  • Kraftstoffe für jedes Motorfahrzeug: die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu zehn Liter in einem tragbaren Behälter
  • Substitute für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - auch nur für Personen ab 17 Jahren)
  • sowie andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt (Tabakwaren, Alkohol, alkoholische Getränke, Arzneimittel und Kraftstoffe), werden bei diesem Warenwert nicht mit eingerechnet.

Bei Reisen innerhalb der EU-Länder sieht die Lage deutlich entspannter aus.

Finger weg bei Tieren und Pflanzen aus dem Ausland

Der Zoll hat ein Auge auf Waren, die nach Deutschland kommen. Vor allem bei Tieren und Pflanzen gibt es sehr wenig Spielraum. (Symbolbild)
Der Zoll hat ein Auge auf Waren, die nach Deutschland kommen. Vor allem bei Tieren und Pflanzen gibt es sehr wenig Spielraum. (Symbolbild)  © Marius Becker/dpa

"Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel", gab das Hauptzollamt Augsburg bekannt.

"Für diese werden EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben. Bei entsprechenden Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Richtmengen (...) zu beachten."

Auf der Internetseite des Zolls sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erfährt man unter anderem, welche Reisefreimengen und Richtmengen für bestimmte Waren gelten.

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Auch in Sachen "Souvenirs aus dem Ausland" sollte man sich vorher genau informieren. Was so gut wie völlig ausgeschlossen ist, ist das Einführen von Tieren und Pflanzen aus dem Ausland.

Um auch hier nichts falsch zu machen, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen.

Titelfoto: Marius Becker/dpa

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