Schulfrei wegen Warnstreiks? Ministerium gibt klare Antwort

Von Volker Danisch

Düsseldorf - Nach der Ankündigung von nahezu bundesweiten Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr am Montag (2. Februar) hat das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen auf die Schulpflicht verwiesen.

Trotz des Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr bleibt die Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen bestehen.
Trotz des Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr bleibt die Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen bestehen.  © Oliver Berg/dpa

"Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch weiterhin", erklärte das Ministerium auf der Plattform Facebook.

Eltern müssten deshalb dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen. Sollte einer Schülerin oder einem Schüler der Schulweg im Einzelfall nicht zumutbar sein, handele es sich um entschuldigte Fehlzeiten.

Fahrgäste in zahlreichen deutschen Städten müssen sich am Montag auf erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr einstellen. Die Gewerkschaft ver.di hat im Rahmen von parallel laufenden Tarifverhandlungen für den Tag in fast allen Bundesländern zu Warnstreiks bei kommunalen Verkehrsunternehmen aufgerufen.

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Es sei davon auszugehen, dass in den betroffenen Betrieben der Verkehr zum Erliegen komme, hieß es.

Ver.di ruft zu Warnstreiks in rund 30 Verkehrsbetrieben auf

In Nordrhein-Westfalen hat ver.di in rund 30 kommunalen Verkehrsbetrieben zu Warnstreiks aufgerufen. Damit sind nahezu alle großen Nahverkehrsbetriebe in NRW von Köln, Düsseldorf und Duisburg über Dortmund bis nach Bielefeld betroffen.

Die Aachener Verkehrsbetriebe ASEAG sind eine der wenigen Ausnahmen in NRW, auf die sich die Tarifverhandlungen nicht beziehen.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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