Geschützte Tierarten sind beliebte Haustiere in Sachsen-Anhalt

Halle - Tausende Menschen in Sachsen-Anhalt halten Tiere, die als geschützt gelten. Ende Februar kamen weitere Tierarten hinzu, deren immer mehr werdenden Halterinnen und Halter nun besondere Pflichten erfüllen müssen.

Die griechische Landschildkröte ist das beliebteste Haustier, was unter die geschützten Arten fällt.
Die griechische Landschildkröte ist das beliebteste Haustier, was unter die geschützten Arten fällt.  © Patrick Pleul/dpa

Die Zahl der Züchterinnen und Züchter von geschützten Tieren in Sachsen-Anhalt ist in den vergangenen Jahren gestiegen. "Während 2020 noch rund 8100 ihren Tierbestand gemeldet hatten, waren es 2022 bereits über 8500", erklärte Ines Wahl vom Landesamt für Umweltschutz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Wie viele geschützte Tiere - darunter verschiedene Fischarten und Chamäleons - in Sachsen-Anhalt leben, könne nicht in allen Fällen festgestellt werden, so Wahl. Demnach unterliegen nicht alle Arten einer Meldepflicht.

Am beliebtesten sei die Griechische Landschildkröte, sagte Wahl. Gefolgt werde diese vom Graupapagei und neuerdings auch vom Himmelblauen Zwergtaggecko.

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Seltener als in den Vorjahren werde hingegen die Haltung Grüner Leguane gemeldet. Grund dafür seien die aufwendigen Haltungsbedingungen für die bis zu 1,50 Meter langen Tiere.

Auch für Halterinnen und Halter des Zebrawels L46, verschiedener Schildkrötenarten sowie von Schamadrosseln gelten seit dem 23. Februar zusätzliche Verpflichtungen.

Halter von geschützten Tierarten müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten

Halter von exotischen Haustieren wie Chamäleons unterliegen gesetzlichen Vorschriften.
Halter von exotischen Haustieren wie Chamäleons unterliegen gesetzlichen Vorschriften.  © Jan Woitas/dpa

Sie sind aufgrund der jüngst beschlossenen Änderung des Schutzstatus der Tiere unter anderem dazu angehalten, ihren Bestand beim Büro für Artenschutz in Steckby bei Zerbst im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu melden.

Der besondere Schutz der zusätzlichen Arten wurde mit Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens vereinbart. Das Übereinkommen zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten schützt damit rund 37.000 Tier- und Pflanzenarten.

Ursprünglich wurde es am 3. März 1973 unterzeichnet. Demnach unterliegen Halterinnen und Halter beispielsweise auch der Pflicht, die Tiere zu kennzeichnen und bei gewerblichem Handel Aufnahme- und Auslieferungsbücher zu führen. Werden Landschildkröten gehalten, müssen Besitzer den Bauchpanzer der Tiere wiederholt fotografieren.

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Weichen Halterinnen und Halter von den gesetzlichen Anforderungen ab, können den Angaben des Umweltschutzamtes zufolge Bußgelder verhängt werden. "In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden", heißt es außerdem.

Bei fehlenden Nachweisen für die legale Herkunft von geschützten Tieren drohe eine Beschlagnahme.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa

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