Härtere Strafen für falsche Tiertransporte

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Dresden - Das wurde aber auch Zeit: Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat einen Bußgeldkatalog für Tiertransporte aufgelegt.

Fast 3000 Kontrollen von Tiertransporten haben die sächsischen Veterinärämter 2025 durchgeführt.
Fast 3000 Kontrollen von Tiertransporten haben die sächsischen Veterinärämter 2025 durchgeführt.  © picture alliance/dpa

Im vergangenen Jahr wurden im Freistaat 2895 Kontrollen von Tiertransporten durchgeführt. Wie die Landesdirektion jetzt mitteilte, mussten dabei in 84 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Damit die zuständigen Veterinärämter der Kommunen die Verfahren transparenter und einheitlicher gestalten können, hat die Landesdirektion jetzt einen Bußgeldkatalog eingeführt. "Die Bußgeldverfahren werden damit auch rechtssicherer", erklärte LDS-Präsident Béla Bélafi (52).

Transportunternehmer etwa, die gegen die festgesetzte Beförderungsdauer verstoßen, die je nach Tierart unterschiedlich ausfällt, können jetzt mit einem Bußgeld von 350 Euro je Tier belegt werden.

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Weitere Beispiele? Kälbern etwa darf kein Maulkorb angelegt werden. Andernfalls werden 100 Euro je Tier fällig. Tiere zu schlagen oder zu treten ist verboten.

In Sachsen gibt es kaum mehr Schlachthöfe. Die Tiere müssen deshalb über längere Strecken transportiert werden.
In Sachsen gibt es kaum mehr Schlachthöfe. Die Tiere müssen deshalb über längere Strecken transportiert werden.  © IMAGO/MIS
Auch im Hinblick auf den Platz für die Tiere beim Transport gibt es Vorschriften.
Auch im Hinblick auf den Platz für die Tiere beim Transport gibt es Vorschriften.  © imago/Arnulf Hettrich

Bei Missachtung können Bußgelder je Tier für den Fahrer (200 bis 500 Euro), für das Transportunternehmen (100 Euro) und/oder für den Tierhalter (20 bis 500 Euro) festgesetzt werden.

Der Katalog ist laut LDS als verwaltungsinterne Handreichung gedacht und wird nicht veröffentlicht.

Titelfoto: picture alliance/dpa

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