Härtere Strafen für falsche Tiertransporte
Dresden - Das wurde aber auch Zeit: Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat einen Bußgeldkatalog für Tiertransporte aufgelegt.
Im vergangenen Jahr wurden im Freistaat 2895 Kontrollen von Tiertransporten durchgeführt. Wie die Landesdirektion jetzt mitteilte, mussten dabei in 84 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Damit die zuständigen Veterinärämter der Kommunen die Verfahren transparenter und einheitlicher gestalten können, hat die Landesdirektion jetzt einen Bußgeldkatalog eingeführt. "Die Bußgeldverfahren werden damit auch rechtssicherer", erklärte LDS-Präsident Béla Bélafi (52).
Transportunternehmer etwa, die gegen die festgesetzte Beförderungsdauer verstoßen, die je nach Tierart unterschiedlich ausfällt, können jetzt mit einem Bußgeld von 350 Euro je Tier belegt werden.
Weitere Beispiele? Kälbern etwa darf kein Maulkorb angelegt werden. Andernfalls werden 100 Euro je Tier fällig. Tiere zu schlagen oder zu treten ist verboten.
Bei Missachtung können Bußgelder je Tier für den Fahrer (200 bis 500 Euro), für das Transportunternehmen (100 Euro) und/oder für den Tierhalter (20 bis 500 Euro) festgesetzt werden.
Der Katalog ist laut LDS als verwaltungsinterne Handreichung gedacht und wird nicht veröffentlicht.
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