Frau streichelt fremden Hund, der beißt ihr ins Gesicht - Dann eskaliert es

Bern (Schweiz) - In der Schweiz wurde eine Frau wegen Tierquälerei schuldig gesprochen. Die 49-Jährige rückte einem Hund auf die Pelle, das gefiel dem Tier überhaupt gar nicht.

Einen fremden Hund sollte man nie einfach so streicheln. Besser vorher den Besitzer oder die Besitzerin fragen und vor allem darauf achten, ob das Tier das möchte. (Archivbild)
Einen fremden Hund sollte man nie einfach so streicheln. Besser vorher den Besitzer oder die Besitzerin fragen und vor allem darauf achten, ob das Tier das möchte. (Archivbild)  © 123rf.com/luisvieira

Es war wohl zu verlockend, das fremde Hündchen anzufassen. Doch der Vierbeiner wollte nicht angegrapscht werden und reagierte deutlich. Und so kassierte eine 49-Jährige aus dem Raum Bern im September 2022 eine besonders schmerzhafte Erfahrung.

Damals wartete die Fellnase alleine vor einem Geschäft auf ihren Besitzer, der im Bahnhof einkaufen war. Als die Fremde sich zu dem Hund beugte, um ihn zu streicheln, schnappte das Tier zu und biss der Frau ins Gesicht, berichtet das Schweizer Boulevardportal 20 Minuten.

Als der Hundehalter wenig später zurückkam, geriet er mit der verletzten Passantin in einen Streit.

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Dabei sei die Frau derart wütend geworden, dass sie von einem Sicherheitsmitarbeiter zurückgehalten werden musste. Es gelang ihr jedoch, sich von dem Security-Mann loszureißen.

Dann trat sie mehrmals gegen den inzwischen am Boden liegenden Hund. Er habe sich weggeduckt und gewinselt. Nach der Attacke habe er beim Gehen gehinkt. Daraufhin kassierte die Frau eine Strafanzeige.

Gericht verurteilt die Frau wegen Tierquälerei

Die Beschuldigte wurde wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 600 Schweizer Franken (rund 630 Euro) verurteilt. Allerdings werden die erst fällig, wenn sie sich innerhalb der nächsten drei Jahre etwas zu Schulden kommen lässt. Bezahlen muss sie allerdings ein Bußgeld in Höhe von 120 Franken (rund 130 Euro) sowie die Verfahrenskosten über 500 Franken (530 Euro).

Das Urteil ist erstaunlich, denn zuerst hatte die Frau den Hundehalter angezeigt, unter anderem wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft lehnte ein Verfahren ab. In der Begründung des Gerichts hieß es: "Es ist notorisch, dass man einen Hund, den man nicht einmal kennt, nicht streicheln sollte". Kein Wunder also, dass der Vierbeiner zuschnappte.

Kurz gesagt: Selbst Schuld!

Titelfoto: 123rf.com/luisvieira

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